Haushaltshilfe
... nach Klinikaufenthalt
... während / nach Reha
... nach einem Unfall
Haushalt und Kinder in schwierigen Situationen umsorgt
In bestimmten Fällen besteht nach einem Unfall, einem Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Konkret heißt es im fünften Sozialgesetzbuch (§ 38 SGB V) dass jeder Versicherte diesen Anspruch geltend machen kann, wenn die "haushaltsführende Person", krankheitsbedingt ausfällt. Ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt ist hierbei unerheblich. Wenn der behandelnde Arzt Bettruhe verordnet, kann auch Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach dem Krankenhausaufenthalt, bei einer Genesung Zuhause, bestehen. Wenn auch Sie aufgrund einer Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorgeleistungen, einer Mutter-Kind-Kur oder wegen einer medizinischen Rehabilitationsm
aßnahme (Reha) Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können, springen wir gerne für Sie ein. Die Haushaltshilfe kann eine Leistung der Krankenversicherung, der Unfallversicherung oder der Rentenversicherung sein. Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kann die Haushaltshilfe auch eine Leistung der Sozialhilfe sein, die sich an den Leistungen der Krankenversicherung orientiert.
Die Leistungsgrundlage hierfür ist § 38 SGB V. Ein Krankenhausaufenthalt oder eine Reha-Maßnahme stellt den Alltag vieler Menschen zunächst einmal auf den Kopf, denn der Haushalt und die Kinder müssen weiter versorgt werden - eine Haushaltshilfe wird notwendig. Auch Unfälle passieren im Alltag häufig, sei es der gebrochene Fuß beim Skiurlaub oder die Folgen eines Unfalls.
In solchen Situationen wird es für den Betroffenen oft schwierig den eigenen Haushalt weiter zu führen, da nicht zuletzt häufig auch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit mit einhergeht. Lebt niemand sonst in Ihrem Haushalt, der die anfallenden Arbeiten übernehmen kann, unterstützen wir Sie und entsenden eine freundliche und vertrauensvolle Haushaltshilfe. Die Versorgung Ihrer Kinder ist dadurch gesichert und die Alltagsaufgaben im Haushalt werden weiter erledigt. So kann die Genesung dank der Haushaltshilfe, ob Zuhause nach einem Unfall oder in der Reha, voranschreiten.
Wann steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wenn die Weiterführung des Haushalts wegen der nachfolgenden Gründe nicht möglich ist, wird eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse gestellt:
- für maximal 26 Wochen wegen einer Krankenhausbehandlung (z.B. nach einem Unfall) aufgrund medizinischer Vorsorgeleistungen, häuslicher Krankenpflege oder medizinischer Rehabilitation (Reha)
und
→ ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
→ ein Kind im Haushalt lebt, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, z.B. für Ernährung, Körperpflege, seelische Betreuung
und
→ keine im Haushalt lebende Person (unabhängig von der Volljährigkeit) den Haushalt weiterführen kann, z.B. aufgrund des Alters oder einem schlechtem Gesundheitszustand.
- für maximal 4 Wochen bei schwerer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation.
Die Haushaltshilfe kann seit 1.1.2016 im Rahmen der Entlassung aus der Klinik auch beantragt werden, wenn kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.
Wer übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe nach einem Unfall, Klinikaufenthalt oder einer Reha?
Je nachdem, welcher Grund für eine Haushaltshilfe vorliegt, ist der Kostenträger entweder Ihre gesetzliche Krankenkasse, die Unfallversicherung (nach einem Unfall) oder die Deutsche Rentenversicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls springt ggf. auch die Berufsgenossenschaft ein. Bei einer Reha können die Kostenträger für eine Haushaltshilfe unterschiedlich sein (z.B. Rentenversicherung, Unfallversicherung).
Müssen Sie eine Zuzahlung leisten?
Zu den Kosten für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe nach einem Unfall, Klinikaufenthalt oder Reha muss seit dem 1. Januar 2004 eine Zuzahlung geleistet werden. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Leistungstag, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € täglich und gilt nur für volljährige Versicherte.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung der Haushaltshilfe nach einem Unfall, Klinikaufenthalt oder Reha bei Ihrer Krankenkasse.
Sie haben Fragen zu konkreten Leistungen? Sprechen Sie uns an.
Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer vertrauensvollen Haushaltshilfe in Ihrem Alltag.
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Haushaltshilfe bei Krankheit der Eltern
Sie als Elternteil sind erkrankt - wir unterstützen Sie im Alltag
Eine medizinische Diagnose zu bekommen ist für die Betroffenen selbst oft ein schwerer Schlag. Nicht selten folgen anschließend Therapiebehandlungen und die eigene Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit wird erheblich eingeschränkt. Doch der Alltag steht nicht still. Das tägliche Leben muss oft weiter organisiert und Kinder weiter versorgt werden. In solchen Situationen ist es besonders wichtig, dass die Betroffenen eine Haushaltshilfe zur Seite gestellt bekommen, die Sie bei den täglichen Belastungen unterstützt und entlastet.
Wann steht Ihnen eine Haushaltshilfe bei Krankheit zu?
In bestimmten Fällen besteht bei Krankheit Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Konkret heißt es im fünften Sozialgesetzbuch (§ 38 SGB V) dass jeder Versicherte diesen Anspruch geltend machen kann, wenn die "haushaltsführende Person", wie es dort heißt, krankheitsbedingt ausfällt. Ob es sich hier um einen Mann oder eine Frau handelt ist hierbei unerheblich. Eine Voraussetzung zur Gewährung einer Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und keine andere Person, die im Haushalt lebt diesen weiterführen kann (z.B. aufgrund einer Berufstätigkeit). Als Ausnahme werden Kinder mit Behinderung aufgeführt, die auf Hilfe angewiesen sind. In diesem Falle gilt die Altersgrenze nicht.
Was müssen Sie tun?
Sprechen Sie mit Ihrem behandelten Arzt. Wenn dieser aufgrund Ihrer Krankheit die Notwendigkeit einer Haushalthilfe sieht, fordern Sie ein Attest Ihres Arztes an. Bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie anschließend den Antrag für eine Haushaltshilfe ausfüllen. Manche Krankenkassen stellen diesen Antrag online zum Download bereit. Ansonsten informieren Sie sich einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse wo Sie den Antrag genau finden. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse. Nach Genehmigung des Antrags unterstützen wir Sie gerne in Ihrem Haushalt und bei der Betreuung Ihrer Kinder.
Müssen Sie eine Zuzahlung leisten?
Zu den Kosten für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bei Krankheit muss seit dem 1. Januar 2004 eine Zuzahlung geleistet werden. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Leistungstag, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € täglich und gilt nur für volljährige Versicherte.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse.
Was leistet die Betreuerin von Lagama
In dieser Zeit kümmert sie sich insbesondere um die Versorgung und Betreuung der Kinder. Darüber hinaus kocht sie gerne das Mittagessen oder kümmert sich um weitere anfallende Tätigkeiten im Haushalt. Wichtig zu erwähnen ist, dass wir unsere Betreuerin nur bei Anwesenheit der Kinder in Ihrem Haushalt einsetzen können. Sind diese beispielsweise im Kindergarten, ist ein Einsatz in dieser Zeit nicht möglich.
Sie haben Fragen zu konkreten Leistungen? Sprechen Sie uns an.
Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer vertrauensvollen Haushaltshilfe in Ihrem Alltag. Falls keine Genehmigung vorliegt, machen wir Ihnen gerne ein Angebot.
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