Betreuungsleistungen
Die Betreuungsleistungen, auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (ZBL) genannt, richten sich an Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Sie beziehen sich nicht nur auf die Betreuungsleistungen, sondern auch auf Entlastungsleistungen wie z.B. Haushaltshilfe. Vor dem Pflegestärkungsgesetz 2015 konnten nur Menschen mit einer Demenzerkrankung und somit mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz die zusätzlichen Betreuungsleistungen/Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können nun auch anderen pflegebedürftigen Personen diese Leistungen beantragen. Die Höhe der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen liegt bei 125€ / Monat. Der Betrag wird nach erfolgreicher Zuerkennung nicht als reine Geldleistung überwiesen, sondern muss zweckgebunden sein.
Unsere Leistung der hauswirtschaftlichen Dienstleistung, also der Einsatz einer Haushaltshilfe oder die Alltagbegleitung, können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden.
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Unsere Leistung der hauswirtschaftlichen Dienstleistung, also der Einsatz einer Haushaltshilfe oder die Alltagbegleitung, können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden.
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