Eingeschränkte Alltagskompetenz
Für eine eingeschränkte Alltagskompetenz muss keine Einstufung in einen Pflegegrad vorliegen. Falls bei einem Pflegebedürftigen eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung, eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung vorliegt, die die tägliche Aktivitäten beeinflusst, liegt eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor. Eine Prüfung auf eine eingeschränkte Alltagskompetenz wird durch Gutachter der Pflegekassen oder auch der Krankenversicherung durchgeführt.
Dieses „Gutachten“ wird in zwei Teilen durchgeführt und überprüft. Im Screening (1.Teil) wird der spezifische Hilfebedarf auf Auffälligkeit bewertet. Im Assessment (2.Teil) werden kognitive Störungen, die die Alltagskompetenz auf Dauer beeinträchtigt, überprüft. Je nach Ergebnis wird der Pflegebedürftige eingestuft.
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Dieses „Gutachten“ wird in zwei Teilen durchgeführt und überprüft. Im Screening (1.Teil) wird der spezifische Hilfebedarf auf Auffälligkeit bewertet. Im Assessment (2.Teil) werden kognitive Störungen, die die Alltagskompetenz auf Dauer beeinträchtigt, überprüft. Je nach Ergebnis wird der Pflegebedürftige eingestuft.
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