Hauswirtschaftliche Versorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung (auch hauswirtschaftliche Hilfsleistungen) finden im Umfeld von Pflegebedürftigen, meist Senioren, statt. Sie ist ein wesentlicher Baustein des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Jeder Pflegebedürftige der in einen Pflegegrad eingestuft ist, kann zusätzlich zum Pflegegeld Betreuung bzw. hauswirtschaftliche Leistungen bis zu einer Höhe von 125 € monatlich in Anspruch nehmen. Der Leistungsträger ist hierbei die Pflegekasse. Welche Leistungen konkret unter die „hauswirtschaftliche Versorgung“ fallen, regelt die Pflegekasse sehr genau. Darunter fällt u.a.:
- Reinigung der Wohnung bzw. des Hauses
- Einkaufen
- Kochen von Mahlzeiten
- Wäsche waschen
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- Reinigung der Wohnung bzw. des Hauses
- Einkaufen
- Kochen von Mahlzeiten
- Wäsche waschen
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