Kurzzeitpflege
Im Alltag können unvorhergesehen Ereignisse passieren. Sei es z.B. der Umbau der Wohnung nach einer REHA Maßnahme oder eine Krankheit bzw. ein Urlaub des pflegenden Angehörigen. Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bedeutet dies häufig, dass in dieser Zeitspanne eine alternative Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen gewährleistet und organisiert werden muss. Hier kann die Kurzzeitpflege für Entlastung sorgen. Dabei ist die Kurzzeitpflege auf eine Dauer von 8 Wochen im Jahr begrenzt. Für genau diesen Zeitraum tragen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Es ist auch möglich, die Kurzzeitpflege als Kombinationsleistung mit der Verhinderungspflege zu koppeln. Der Unterschied der Kurzzeitpflege zur Verhinderungspflege ist lediglich, dass diese nicht zu Hause erbracht werden kann sondern stationär in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung.
<< zurück
<< zurück