Medizinischer Dienst
Als medizinischer, zahnmedizinischer und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen der erste Ansprechpartner. Die Aufgaben der MDK sind es zunächst, medizinische und pflegerische Fragestellungen der Kranken- und Pflegekassen zu beantworten. Um eine leistungsentscheidende Pflegebegutachtung bei einer Person zu erhalten, sind die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, den medizinischen Dienst (kurz MDK) zu beauftragen.
Anschließend kann eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen. Seit der Einführung des neuen Pflegestärkungsgesetzes und dem damit einhergehenden Pflegebedürftigkeitsbegriff ist für den medizinischen Dienst ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit notwendig geworden. Der Mensch, seine Fähigkeiten sowie Ressource werden in den Mittelpunkt gerückt und der Maßstab stellt dabei der Grad der Selbständigkeit des Menschen dar.
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Anschließend kann eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen. Seit der Einführung des neuen Pflegestärkungsgesetzes und dem damit einhergehenden Pflegebedürftigkeitsbegriff ist für den medizinischen Dienst ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit notwendig geworden. Der Mensch, seine Fähigkeiten sowie Ressource werden in den Mittelpunkt gerückt und der Maßstab stellt dabei der Grad der Selbständigkeit des Menschen dar.
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