Pflegebedürftigkeit
Grundsätzlich kann eine Pflegebedürftigkeit in jedem Alter und Lebensabschnitt auftreten. Als pflegebedürftig werden Menschen verstanden, deren Selbstständigkeit sowie Fähigkeiten durch gesundheitliche Beeinträchtigungen bedingt, beschränkt sind und aufgrund dessen Unterstützung und Hilfe benötigen. Diese Pflegebedürftigkeit muss, um als solche bezeichnet zu werden, auf Dauer bestehen (voraussichtlich für mindestens 6 Monate). Darüber hinaus muss die Schwere der Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI bestehen.
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