Pflegehilfsmittel
Unter Pflegehilfsmittel versteht man Sachmittel und Geräte die zu einer häuslichen Pflege benötigt werden, die Erleichterung schaffen oder die Beschwerden abschwächen. Von der Pflegekasse erstattet werden Verbrauchsprodukte im Wert von 40 Euro im Monat. Darunter zählen beispielsweise Einmalhandschuhe oder Einlagen. Seit dem 01.01.2017 haben auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
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