Rentenversicherung
Ein Teil des Sozialversicherungssystems stellt die gesetzliche Rentenversicherung dar und dient als Altersvorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung ist dazu gedacht, Berufstätige im Alter finanziell abzusichern (Altersrente). Die Aufgabe der Rentenversicherung ist die Ersetzung von ausgefallenem Arbeitseinkommen nach dem Ruhestand. Das momentane Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Sollte eine Person die Rentenleistung früher in Anspruch nehmen muss sie damit rechnen, eine geminderte Rente zu erhalten. Jedoch erhöht ein späterer Renteneintritt die Rente auch. Die Höhe der Rentenzahlung ergibt sich aus den Beiträgen, die der jetzige Rentner/in in seinem Versicherungsleben eingezahlt hat.
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