Vorsorgevollmacht
Es kann jedem Menschen passieren dass er in eine Situation kommt, in der er nicht mehr selbständig Entscheidungen treffen kann. Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können Gründe hierfür sein. In solch einem Fall ist eine Vertretung des Betroffenen in wichtigen Dingen wie z.B. finanzielle Angelegenheiten, Umgang mit Behörden oder auch persönliche Entscheidungen nur über einen Bevollmächtigten möglich. Die Vorsorgevollmacht kommt im Gegensatz zur klassischen Vollmacht erst dann zum Einsatz, wenn der Betroffene tatsächlich selbst nicht mehr in der Lage ist die Handlungen selbstständig durchzuführen.
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