§ 1 Vertragsgegenstand, Termine
1. Die Lagama GmbH bietet Dienstleistungen für Senioren und hilfsbedürftige Personen (im Folgenden auch bei Personenmehrheit Leistungsnehmer genannt), in und außerhalb deren Haushalte. Es werden keine medizinischen, pflegerischen oder vermögensbetreuende Leistungen angeboten.
2. Vertragspartner der Lagama GmbH ist der jeweilige Auftraggeber, der nicht mit dem Leistungsnehmer personenidentisch sein muss. In diesem Falle ist der Leistungsnehmer berechtigt und verpflichtet, alle Leistungen abrufen, die in dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Zeit und Ort der Leistung werden mit dem Leistungsnehmer abgestimmt.
3. Sämtliche mit der Lagama GmbH vereinbarten Termine sind verbindlich. Bei kurzfristiger Absage durch den Kunden (Auftraggeber oder Leistungsnehmer) innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Abwesenheit des Leistungsnehmers zum vereinbarten Termin werden pauschal 50% des beauftragten Leistungsumfangs in die Abrechnung genommen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Lagama GmbH kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Hiervon ausgenommen sind plötzliche und unvorhersehbare Erkrankungen. Die Lagama GmbH kann in diesen Fällen ein ärztliches Attest verlangen.
4. Die Lagama GmbH ist bestrebt jeden Termin durchzuführen. Sofern ein Termin aus besonderen Gründen seitens der Lagama GmbH abgesagt werden muss, ist die Lagama GmbH bestrebt diesen nach Absprache zeitnah nachzuholen. 5. Im Falle eines aushäusigen Aufenthaltes des Kunden wegen Krankheit, Urlaubs oder einer Reise werden die insoweit ausgefallenen Termine kurzfristig nachgeholt. Bei einem vorübergehenden aushäusigen Aufenthalt (bis zu 6 Monaten) ruhen die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und die Vertragsdauer verlängert sich entsprechend. Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! 06133-577990 service@lagama.de
§ 2 Beendung des Vertrages
1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats des Sterbefalls des Leistungsnehmers.
2. Im Übrigen endet er mit Ablauf der im Servicevertrag vereinbarten Vertragsdauer.
3. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Fall der langfristigen (mehr als 6 Monaten dauernden) Erkrankung des Leistungsnehmers, die einen stationären Aufenthalt in einem Kranken- oder Pflegeheim erfordert oder bei Umzug von mehr als 50 km Luftlinie vom bisherigen Wohnort aus personenbedingten oder beruflichen Gründen. Der Vertrag endet im Falle eines Sonderkündigungsrechts mit Ablauf des nächsten Monats nach Eingang der Kündigung bei Lagama GmbH. Nachweise (ärztliches Attest, Ummeldung) sind der Lagama GmbH auf Verlangen zu übermitteln.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5. Zu jeglicher Kündigung ist ausschließlich der Auftraggeber als Vertragspartner der Lagama GmbH berechtigt.
§ 3 Mehrheit von Leistungsnehmern
Bei einer Personenmehrheit von Leistungsnehmern gelten die obigen Bestimmungen sinngemäß. Liegt nur in einer Person des Leistungsnehmers ein Hinderungs-, Kündigungsgrund oder der Sterbefall vor, wird der Vertrag mit dem oder den anderen Leistungsnehmern zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Im Falle der Unzumutbarkeit der unveränderten Fortsetzung kann der Auftraggeber eine Vertragsanpassung in Form einer angemessenen Reduzierung des Leistungsumfangs verlangen.
§ 4 Haftung
1. Der Leistungsnehmer bleibt selbst für die ihn betreffenden persönlichen Umstände verantwortlich, insbesondere für seine körperliche Unversehrtheit, etwa durch Sicherheit bei der Fortbewegung im Haus und außer Haus, für die Einhaltung ärztlich verordneter Medikation und Pflege, für den Schutz gegen etwaige Allergien oder sonstigen Unverträglichkeiten, für die Einhaltung ihn persönlich treffender Verkehrssicherungspflichten etwa als Halter eines Kraftfahrzeugs, als Hausbesitzer oder Tierhalter.
2. Schadensersatzansprüche gegen die Lagama GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der Lagama GmbH selbst oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Erscheint der Mitarbeiter der Lagama GmbH zu einem vereinbarten Termin nicht, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz verlangen, wenn er die Lagama GmbH unverzüglich hierüber informiert und Ersatz angefordert hat.
§ 5 Datenschutz
1. Gemäß § 33 BDSG weist die Lagama GmbH darauf hin, dass die für diesen Servicevertrag personenbezogenen Daten nur in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um ein Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen.
2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger seiner Daten zu verlangen. Des Weiteren hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach Abschluss der zweckbezogenen Durchführung eines Vertrages.
3. Die Weitergabe an Dritte ist nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zulässig.
§ 6 Verschwiegenheit
Die Lagama GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen werden über die persönlichen Verhältnisse des Kunden und Leistungsnehmers, die ihnen im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, etwa Rechts- und Vermögensverhältnisse, Familien- und Beziehungsverhältnisse, Krankheiten, Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.
§ 7 Beanstandungen, salvatorische Klausel
1. Für den Fall, dass der Kunde Beanstandungen erheben will, kann er dies unter der im Impressum angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail an service@lagama.de vorbringen.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt, ersetzt.
Impressum
Lagama GmbH
Sant-Ambrogio-Ring 31
55276 Oppenheim
Telefon 0049 (0)6133-577990
Telefax 0049 (0)6133-5779907
E-Mail: service@lagama.de
Handelsregister B 41798
Amtsgericht Mainz
Ust.-IdNr.: DE263382567
Stand: 01.02.2019
Das beiliegende PDF enthält die aktuellen AGB der Lagama GmbH. Informieren Sie sich!
1. Die Lagama GmbH bietet Dienstleistungen für Senioren und hilfsbedürftige Personen (im Folgenden auch bei Personenmehrheit Leistungsnehmer genannt), in und außerhalb deren Haushalte. Es werden keine medizinischen, pflegerischen oder vermögensbetreuende Leistungen angeboten.
2. Vertragspartner der Lagama GmbH ist der jeweilige Auftraggeber, der nicht mit dem Leistungsnehmer personenidentisch sein muss. In diesem Falle ist der Leistungsnehmer berechtigt und verpflichtet, alle Leistungen abrufen, die in dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Zeit und Ort der Leistung werden mit dem Leistungsnehmer abgestimmt.
3. Sämtliche mit der Lagama GmbH vereinbarten Termine sind verbindlich. Bei kurzfristiger Absage durch den Kunden (Auftraggeber oder Leistungsnehmer) innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Abwesenheit des Leistungsnehmers zum vereinbarten Termin werden pauschal 50% des beauftragten Leistungsumfangs in die Abrechnung genommen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Lagama GmbH kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Hiervon ausgenommen sind plötzliche und unvorhersehbare Erkrankungen. Die Lagama GmbH kann in diesen Fällen ein ärztliches Attest verlangen.
4. Die Lagama GmbH ist bestrebt jeden Termin durchzuführen. Sofern ein Termin aus besonderen Gründen seitens der Lagama GmbH abgesagt werden muss, ist die Lagama GmbH bestrebt diesen nach Absprache zeitnah nachzuholen. 5. Im Falle eines aushäusigen Aufenthaltes des Kunden wegen Krankheit, Urlaubs oder einer Reise werden die insoweit ausgefallenen Termine kurzfristig nachgeholt. Bei einem vorübergehenden aushäusigen Aufenthalt (bis zu 6 Monaten) ruhen die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und die Vertragsdauer verlängert sich entsprechend. Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! 06133-577990 service@lagama.de
§ 2 Beendung des Vertrages
1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats des Sterbefalls des Leistungsnehmers.
2. Im Übrigen endet er mit Ablauf der im Servicevertrag vereinbarten Vertragsdauer.
3. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Fall der langfristigen (mehr als 6 Monaten dauernden) Erkrankung des Leistungsnehmers, die einen stationären Aufenthalt in einem Kranken- oder Pflegeheim erfordert oder bei Umzug von mehr als 50 km Luftlinie vom bisherigen Wohnort aus personenbedingten oder beruflichen Gründen. Der Vertrag endet im Falle eines Sonderkündigungsrechts mit Ablauf des nächsten Monats nach Eingang der Kündigung bei Lagama GmbH. Nachweise (ärztliches Attest, Ummeldung) sind der Lagama GmbH auf Verlangen zu übermitteln.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5. Zu jeglicher Kündigung ist ausschließlich der Auftraggeber als Vertragspartner der Lagama GmbH berechtigt.
§ 3 Mehrheit von Leistungsnehmern
Bei einer Personenmehrheit von Leistungsnehmern gelten die obigen Bestimmungen sinngemäß. Liegt nur in einer Person des Leistungsnehmers ein Hinderungs-, Kündigungsgrund oder der Sterbefall vor, wird der Vertrag mit dem oder den anderen Leistungsnehmern zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Im Falle der Unzumutbarkeit der unveränderten Fortsetzung kann der Auftraggeber eine Vertragsanpassung in Form einer angemessenen Reduzierung des Leistungsumfangs verlangen.
§ 4 Haftung
1. Der Leistungsnehmer bleibt selbst für die ihn betreffenden persönlichen Umstände verantwortlich, insbesondere für seine körperliche Unversehrtheit, etwa durch Sicherheit bei der Fortbewegung im Haus und außer Haus, für die Einhaltung ärztlich verordneter Medikation und Pflege, für den Schutz gegen etwaige Allergien oder sonstigen Unverträglichkeiten, für die Einhaltung ihn persönlich treffender Verkehrssicherungspflichten etwa als Halter eines Kraftfahrzeugs, als Hausbesitzer oder Tierhalter.
2. Schadensersatzansprüche gegen die Lagama GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der Lagama GmbH selbst oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Erscheint der Mitarbeiter der Lagama GmbH zu einem vereinbarten Termin nicht, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz verlangen, wenn er die Lagama GmbH unverzüglich hierüber informiert und Ersatz angefordert hat.
§ 5 Datenschutz
1. Gemäß § 33 BDSG weist die Lagama GmbH darauf hin, dass die für diesen Servicevertrag personenbezogenen Daten nur in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um ein Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen.
2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger seiner Daten zu verlangen. Des Weiteren hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach Abschluss der zweckbezogenen Durchführung eines Vertrages.
3. Die Weitergabe an Dritte ist nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zulässig.
§ 6 Verschwiegenheit
Die Lagama GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen werden über die persönlichen Verhältnisse des Kunden und Leistungsnehmers, die ihnen im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, etwa Rechts- und Vermögensverhältnisse, Familien- und Beziehungsverhältnisse, Krankheiten, Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.
§ 7 Beanstandungen, salvatorische Klausel
1. Für den Fall, dass der Kunde Beanstandungen erheben will, kann er dies unter der im Impressum angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail an service@lagama.de vorbringen.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt, ersetzt.
Impressum
Lagama GmbH
Sant-Ambrogio-Ring 31
55276 Oppenheim
Telefon 0049 (0)6133-577990
Telefax 0049 (0)6133-5779907
E-Mail: service@lagama.de
Geschäftsführer:
Arist Hartjes, Ulrich Grundmann
Handelsregister B 41798
Amtsgericht Mainz
Ust.-IdNr.: DE263382567
Stand: 01.02.2019
Das beiliegende PDF enthält die aktuellen AGB der Lagama GmbH. Informieren Sie sich!
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55276 Oppenheim
Telefon +49 (0)6133-577990
Telefax +49 (0)6133-5779907
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