Haushaltshilfe bei Krankheit

Sie können Ihren Haushalt auf Grund einer Erkrankung nicht selbständig weiterführen. Das kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation oder durch andere ärztliche Diagnose der Fall sein. Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren behandelnden Arzt darum bitten, Ihnen eine notwendige Haushaltshilfe zu verordnen, stehen Ihnen gern die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer der Lagama mit ihren helfenden Händen zur Verfügung, Sie in Ihrem Haushalt zu unterstützen.


Verhinderungspflege

Wenn Ihre Angehörigen oder Nachbarn oder Freunde, die Sie zur Zeit bei Pflegebedürftigkeit im Haushalt unterstützen, mal selbst eine Auszeit benötigt oder sich im Urlaub befinden oder einen anderen Grund haben, mit Ihrer Versorgung zu pausieren, dürfen Sie natürlich nicht unversorgt bleiben. Hier greift die Verhinderungspflege, wo dann Ihnen die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer der Lagama mit helfenden Händen gern zur Verfügung stehen, Ihren Haushalt zu bewältigen oder Ihnen Gesellschaft zu leisten. Rufen Sie unsere Berater an – wir finden eine Lösung. .





Alle Gut versorgt!
Nach dem Klinikaufenthalt, bei Krankheit oder nach einer Operation

Unterstützungs- bzw. Übergangspflege erhalten Menschen die aufgrund einer Operation, einer ambulanten Behandlung oder einem anderweitigen medizinischen Grund vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Die Unterstützungspflege bzw. Übergangspflege (ÜGR) kann grundsätzlich in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden.




Alle Gut versorgt!
Nach dem Klinikaufenthalt, bei Krankheit oder nach einer Operation

Unterstützungs- bzw. Übergangspflege erhalten Menschen die aufgrund einer Operation, einer ambulanten Behandlung oder einem anderweitigen medizinischen Grund vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Die Unterstützungspflege bzw. Übergangspflege (ÜGR) kann grundsätzlich in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden.


Wann zahlt die Krankenkasse die Übergangspflege?
Eine Unterstützung in der Schwangerschaft steht Ihnen dann zu, wenn Sie

  • nach einer ambulanten Operation
  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
  • bei Schwierigkeiten während der Genesung
  • wenn sich eine Krankheit akut verschlimmert

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist auf ärztliche Verordnung
möglich. Hierfür muss ein medizinischer Grund vorliegen und eine Genehmigung der
Krankenversicherung eingeholt werden. Die Krankenkasse genehmigt den täglichen
Stundenumfang der finanziert wird.
Welche Leistungen fallen unter die Übergangsregelung?
Wie lange trägt die Krankenkasse die Kosten für Unterstützungspflege?
Wann zahlt die Krankenkasse die Übergangspflege?
Eine Unterstützung in der Schwangerschaft steht Ihnen dann zu, wenn Sie

  • nach einer ambulanten Operation
  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
  • bei Schwierigkeiten während der Genesung
  • wenn sich eine Krankheit akut verschlimmert

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist auf ärztliche Verordnung möglich. Hierfür muss ein medizinischer Grund vorliegen und eine Genehmigung der
Krankenversicherung eingeholt werden. Die Krankenkasse genehmigt den täglichen Stundenumfang der finanziert wird.
Welche Leistungen fallen unter die Übergangsregelung?
Wie lange trägt die Krankenkasse die Kosten für Unterstützungspflege?
 

WIR SIND FÜR SIE DA: LASSEN SIE SICH BERATEN!

 

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Gerne beraten wir Sie individuell, wie wir Sie und Ihre Angehörigen mit unseren Leistungen entlasten können. Unsere Leistungen stimmen wir auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab. Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an.


  oder 06133 - 577990

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Lagama GmbH
Sant-Ambrogio-Ring 31
55276 Oppenheim

Telefon +49 (0)6133-577990
Telefax +49 (0)6133-5779907
E-Mail: service@lagama.de

 

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