Sie sind schwanger (Glückwunsch!) oder haben gerade ein tolles Kind entbunden und Ihnen fällt es schwer, den eigenen Haushalt wie bisher weiter zu führen. Sie haben dann ein Recht auf eine Haushaltshilfe, die Sie bei der Weiterführung des Haushaltes unterstützt, was auch z. Bsp. die Beaufsichtigung der größeren Geschwister des Neugeborenen beinhaltet. Hier sind die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer der Lagama die helfenden Hände, die Sie gern unterstützen. Und darauf haben Sie ein Anrecht!




Sie sind schwanger (Glückwunsch!) oder haben gerade ein tolles Kind entbunden und Ihnen fällt es schwer, den eigenen Haushalt wie bisher weiter zu führen. Sie haben dann ein Recht auf eine Haushaltshilfe, die Sie bei der Weiterführung des Haushaltes unterstützt, was auch z. Bsp. die Beaufsichtigung der größeren Geschwister des Neugeborenen beinhaltet. Hier sind die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer der Lagama die helfenden Hände, die Sie gern unterstützen. Und darauf haben Sie ein Anrecht!





Sie sind schwanger (Glückwunsch!) oder haben gerade ein tolles Kind entbunden und Ihnen fällt es schwer, den eigenen Haushalt wie bisher weiter zu führen. Sie haben dann ein Recht auf eine Haushaltshilfe, die Sie bei der Weiterführung des Haushaltes unterstützt, was auch z. Bsp. die Beaufsichtigung der größeren Geschwister des Neugeborenen beinhaltet. Hier sind die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer der Lagama die helfenden Hände, die Sie gern unterstützen. Und darauf haben Sie ein Anrecht!



Wann steht Ihnen eine Unterstützung in der Schwangerschaft zu?
Eine Unterstützung in der Schwangerschaft steht Ihnen dann zu, wenn Sie

  • gesundheitliche Probleme haben oder Komplikationen während der Schwangerschaft auftreten. Dieses gilt auch für die Zeit nach der Entbindung!
  • Grundlage ist eine ärztliche Verordnung und eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse.
  • Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist hierbei, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Weiterführung des Haushalts übernehmen kann.
Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft benötigen?
Was Kostet eine Haushaltshilfe?
 

WIR SIND FÜR SIE DA: LASSEN SIE SICH BERATEN!

 

WIR SIND FÜR SIE DA: LASSEN SIE SICH BERATEN!

Gerne beraten wir Sie individuell, wie wir Sie und Ihre Angehörigen mit unseren Leistungen entlasten können. Unsere Leistungen stimmen wir auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab. Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an.


  oder 06133 - 577990

WIR SIND FÜR
SIE DA: LASSEN
SIE SICH
BERATEN!

Gerne beraten wir Sie individuell, wie wir Sie und Ihre Angehörigen mit unseren Leistungen entlasten können. Unsere Leistungen stimmen wir auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab. Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an.



oder 06133 - 577990

 

Weitere Links

Kontakt
Impressum
Datenschutz
AGB

 

Lagama GmbH
Sant-Ambrogio-Ring 31
55276 Oppenheim

Telefon +49 (0)6133-577990
Telefax +49 (0)6133-5779907
E-Mail: service@lagama.de

 

Sie finden uns auf

 

Weitere Links

Kontakt
Impressum
Datenschutz
AGB

 

Lagama GmbH
Sant-Ambrogio-Ring 31
55276 Oppenheim

Telefon +49 (0)6133-577990
Telefax +49 (0)6133-5779907
E-Mail: service@lagama.de

 

Sie finden uns auf

Die Lagama GmbH verwendet Cookies, um die Dienste ständig zu verbessern und bestimmte Features zu ermöglichen. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie dieser Verwendung zu.
Datenschutzerklärung Zustimmen