Leistungsdschungel
Wir von Lagama sorgen für Durchblick im Dschungel der Pflege- und Betreuungsleistungen und der Ansprüche, die Sie gegebenenfalls geltend machen können. Erfahren Sie Details zu unterschiedlichen Leistungsarten...
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PFLEGEGRAD
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PFLEGEGRAD
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PFLEGEGRAD
Für viele ältere Menschen ist der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ein undenkbarer Schritt. Im eigenen Zuhause zu leben ist ein Komfort, den viele nicht vermissen wollen. Die Eltern oder Großeltern in einer Pflege Einrichtung betreuen zu lassen, ist für viele Familienmitglieder nur schwer vorstellbar. Daher entscheiden sich viele Menschen dafür, ihre Angehörigen zuhause zu pflegen. Schnell zeigt sich jedoch, dass dies zu einer echten Herausforderung werden kann. Um dieser möglichen Überforderung vorzubeugen, ist es ratsam, sich über alle Möglichkeiten der Entlastung zu informieren.
Wie können sie sich als pflegende Angehörige entlasten?
Für pflegende Angehörige und häusliche Pflege gibt es in Deutschland eine genaue Definition. Ein Anspruch auf Leistung von der Pflegeversicherung besteht nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So gelten als pflegende Angehörige z.B.: Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel, Onkel und Tante. Es können allerdings auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn zu pflegenden Angehörigen zählen, wenn sie sich intensiv um eine pflegebedürftige Person kümmern. Vor allem sind Art und Umfang der Pflege für die Definition entscheidend, welche eine Person übernimmt. Hierbei gelten folgende Punkte: die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben. Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche und erfolgt im häuslichen Umfeld. Des Weiteren darf sie nicht gewerbsmäßig sein, es erfolgt demnach keine Bezahlung für die Pflege.
Entstehende Belastungen bei der Pflege!
Natürlich ist die Pflege von Angehörigen eine zusätzliche Belastung für die pflegenden Personen. Jeder kennt den Alltagsstress und die Aufgaben, die sich zuhause für uns und unsere Familie häufen. Hinzu kommen nun die weiteren zahlreichen Aufgaben die für pflegebedürftige Menschen nötig sind, wie z.B. Arzttermine koordinieren, Behördenangelegenheiten, Finanzverwaltung,…usw.. Der Pflegende führt im Grunde zwei Haushalte, was eine große körperliche und oft auch psychische Belastung dar stellen kann. Dem pflegenden Angehörigen wird es oft nicht bewusst, wie im Laufe der Zeit der Pflegebedarf des Angehörigen steigt. Die Gesundheit des zu Pflegenden wird oftmals gefährdet, wenn den Angehörigen die schleichende Überlastung nicht bewusst wird. Für einen pflegenden Angehörigen ist es daher wichtig, auf sich selbst und seine Gesundheit zu achten. Oft bahnt sich eine Überbelastung der Angehörigen schon im Vorfeld an. Deutliche Warnsignale können u.a. Kopfschmerzen, Herz-Kreislauf, Schlafstörungen, Probleme mit Konzentration, Erinnerung, Verspannungen, Stimmungsschwankungen, vermehrter Medikamentenkonsum oder Gewichtsschwankungen sein. Bemerken sie eines der Symptome, sollten sie sich umgehend an einen Arzt wenden. Ziel ist es, eine Überbelastung gar nicht erst entstehen zu lassen.
Welche Angebote gibt es zur Entlastung?
Sowohl Beratungsstellen als auch zahlreiche Pflegedienste informieren kostenfrei darüber, welche Angebote es zur Entlastung gibt. Für welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten? Welche weiteren Möglichen zur Unterstützung der häuslichen Pflege kommen in Frage?
Welche Leistungen zur Entlastung gibt es?
Entlastungshilfen spielen eine wichtige Rolle bei der Entlastung pflegender Angehöriger. Als finanzielle Unterstützung bekommt man bis zu 125 Euro pro Monat soweit der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 1 hat.
Der Betrag wird nach dem Prinzip der Kostenerstattung bezahlt. Nur tatsächlich entstandene Kosten sind erstattungsfähig. Der Nachweis erfolgt per Quittung oder Rechnung. Werden Entlastungsleistungen nicht abgerufen, können diese im Folgemonat beziehungsweise ins Folgejahr übertragen werden. Nicht abgerufene Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr verfallen spätestens am 30. Juni des Folgejahres.
Selbst bei noch geringem Pflegebedarf sollten pflegende Angehörige professionelle Unterstützung bei der Pflege in Anspruch nehmen. Hierzu sollten Entlastungsleistungen systematisch genutzt werden. Pflegende Angehörige können so von Anfang einer Überbelastung vorbeugen.
Die sogenannte Verhinderungspflege ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Entlastung. Kann die Pflege nicht selbst übernommen werden, zum Beispiel weil sie Urlaub haben oder erkranken, so kann eine professionelle Vertretung einspringen.
Wer kann bei der Senioren-Betreuung im eigenen Zuhause entlasten?
Hierfür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Sowohl weitere Familienangehörige als auch gemeinnützige Vereine und Pflegedienste können bei der Pflege und den Aufgaben im Haushalt unterstützen. Besonders viel Unterstützung können professionelle Pflegedienste den pflegenden Angehörigen bieten. Von der Grundpflege bis zur Haushalts- und Einkaufshilfe wird die Senioren Betreuung mit vielen Leistungen aus einer Hand angeboten. Hierbei ist von entscheidenden Vorteil: Sollte kurzfristig eine umfangreiche Betreuung und Pflegeleistung benötigt werden, kann der Pflegedienst flexibel unterstützen, etwa mit einer Verhinderungs- oder Tagespflege.
Wie erfolgt die Finanzierung der Entlastung pflegender Angehöriger?
Für viele Pflegeleistungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten. Dies ist bereits eine große Entlastung für die Pflegenden. Der Pflegegrad des pflegenden Angehörigen bestimmt maßgeblich die Art und den Umfang der Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Die Leistung des Kostenträgers steigt mit dem Pflegegrad bzw. Pflegebedarf.
Die Finanzierung über Entlastungsleistungen empfiehlt sich besonders bei niederschwelligen Leistungen zur Seniorenbetreuung. Ab Pflegegrad 1 können diese Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Dies gilt auch für die Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie Tages-und Nachtpflege zur Verfügung. Auch hier nimmt mit steigendem Pflegegrad der jeweilige Leistungsumfang zu.
Fazit:
Frühzeitig sollten sich pflegende Angehörige über Optionen zu ihrer Entlastung informieren. Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 1 anfallender Kosten. Um einer Überlastung vorzubeugen, sollten entsprechende Möglichkeiten konsequent genutzt werden. Gut aufgestellte professionelle Pflegedienste bieten eine individuelle Beratung und umfassende Entlastung an.
Gezielte Entlastung durch Entlastungsgeld
Pflegebedürftige, besonders im eigenen Zuhause, benötigen regelmäßige Unterstützung und Hilfe im Alltag. Dieses Übernehmen oft nahe Angehörigen. Auf Dauer ist das jedoch belastend und nervenzehrend. Pflegebedürftige haben daher einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, den sogenannten Entlastungsbetrag. Bereits ab Pflegegrad 1 können so Angehörige mit diesem Geld spürbar entlastet werden.
Wie können Entlastungsleistungen Angehörige bei der häuslichen Pflege entlasten?
Die Gesetzliche Pflegeversicherung bietet Entlastungsleistungen in ihrem Leistungskatalog an. Diese sind genau definiert. Der §45b SGB XI bietet hierfür die rechtliche Grundlage. Für die Entlastung pflegender Angehöriger ist der vorgesehenen Geldbetrag gedacht. Dieses Geld kann auch für zusätzliche professionelle Unterstützung bei der Betreuung eingesetzt werden.
Da die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen weitgehend erhaltend und gefördert werden soll, sind entsprechende Maßnahmen zulässig. Dadurch werden auch die Pflegenden entlastet. Der Pflegebedürftige selbst hat den rechtlichen Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag. 2 Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entlastungsleistung muss der Pflegebedürftige erfüllen: Er muss in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sein und die Mindestvoraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllen. Außerdem muss er innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung mindestens 2 Jahre lang versichert gewesen sein (§33 Abs. 2 SGB XI). Des Weiteren muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen.
Hierzu dient der Entlastungsbetrag
Für pflegende Angehörige ist der Entlastungsbeitrag eine wichtige Unterstützung. Mit diesem Geld können grundsätzlich alle Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden, welche im jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Z.B.:
- Dienstleistung im Haushalt ( Reinigung von Haus und Wohnung, Hilfe beim Einkauf, Essens Zubereitung, Wäsche waschen, Botengänge, Fahrdienste)
- Begleitete Mobilisation
- Alltags oder Pflegebegleitung
- Angebote zur sinnvollen Beschäftigung
- Gedächtnisförderung (Demenzbetreuung)
- Verhinderungspflege
- Leistung der Tages- oder Nachtpflege
- Besuchsdienste
- Leistung der Kurzzeitpflege
Diese Leistung dürfen auch sowohl von geschultem Personal als auch Ehrenamtliche ohne Pflegeausbildung erbracht werden. Der § 45c SGB XI stuft viele Entlastungsleistungen als niedrigschwellige Entlastungsangebote ein.
Entlastungsbetrag nach Pflegegrad
Der Entlastungsbetrag für alle Pflegebedürftigen beträgt 125 Euro pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag zusätzlich aufstocken, wenn ein ambulanter Pflegedienst für Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wird, den Höchstbetrag aber nicht ausgeschöpft wurde. 40 Prozent des verbleibenden Budgets für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können in diesem Fall verwendet werden.
Wie erhält man Entlastungsleistungen?
Sollte Anspruch auf den Entlastungsbetrag entstehen, kann dieser auf einfache Weise bei der Pflegekasse abgerufen werden. Dieses erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Nur tatsächlich angefallene Kosten bis zu einem Umfang von 125 Euro monatlich können erstattet werden. Rechnung und Zahlungsbelege dienen als Nachweis. Sollte ein professioneller Pflegedienst in Anspruch genommen werden, rechnet dieser direkt mit der Pflegeversicherung ab. Dies ist besonders komfortabel.
Werden Entlastungsbeträge nicht oder nicht vollständig abgerufen, lassen sie sich in den Folgemonat übernehmen. Angesammelte Restbeträge eines Kalenderjahres stehen entsprechend im Folgejahr bis zum 30. Juni zur Verfügung, danach erst verfallen die Ansprüche.
Entlastungsgeld – Fazit:
Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden über den Entlastungsbetrag finanziert. Pflegende Angehörige sollen so entlastet werden. Die Pflegebedürftige Person hat Anspruch auf diesen Betrag. Nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt die Abrechnung über die Pflegeversicherung. Sollten Entlastungsbeiträge nicht abgerufen werden, lassen sich diese in den folgenden Monat und schließlich sogar ins Folgejahr übertragen. Zu den Leistungen beraten Pflegedienste und kümmern sich auch um die Abrechnung mit der zuständigen Pflegekasse.
Pflegende Angehörige brauchen im fortschreitenden Alter immer mehr Hilfe. Fast immer kommt irgendwann auch die Pflege dazu. In den meisten Fällen bekommen sie Unterstützung von den nächsten Angehörigen. Da viele Pflegebedürftige und Angehörige eine Pflege im Heim vermeiden möchten, sollte dieser Schritt trotzdem gut überlegt sein. Es ist wichtig, von Anfang an eine zusätzliche professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Welche Unterstützungsangebote es für die häusliche Pflege und ihre Finanzierung gibt, erfahren sie hier:
Zu beachten sind:
Als erstes sollte man bedenken, wer kann diese Betreuung wahrnehmen? Oft sind es die Kinder, Enkel oder Nachbarn welche die Betreuung übernehmen. Dahinter steht der Wunsch, den zu pflegenden Personen einen Alltag im vertrauten Umfeld des eigenen Zuhauses zu ermöglichen. So ist auch ein enger Kontakt zu Familie und Freunden gewährleistet.
Jedoch ist dies eine anspruchsvolle Aufgabe, welche Kraft kostet und immer eine hohe Belastung für die Pflegenden darstellt. Daher sollten sich Angehörige erst für so einen Schritt entscheiden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So kann man mit guter Organisation und professioneller Unterstützung die Belastung im Griff behalten. Mit dieser Voraussetzung kann sogar eine unbeschwerte Zeit mit dem zu Pflegenden verbracht werden.
Was beinhaltet die Pflege von Angehörigen?
Von Fall zu Fall ist die Pflege von Angehörigen unterschiedlich. Umfang und Art der Aufgaben hängen maßgeblich vom Grad der Pflegebedürftigkeit und den individuellen Gegebenheiten ab. Fast immer steigt im Laufe der Zeit der Betreuungs- und Pflegebedarf.
In den meisten Fällen beginnt die häusliche Pflege mit gelegentlicher Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, wie beispielsweise Botengänge und Einkaufen. Später kommt oft die Hilfe im Haushalt, des Weiteren beim Aufstehen und Ankleiden hinzu.
Die häusliche Pflege von Angehörigen teilt sich in zwei Aufgabenbereiche: Die Betreuung im Alltag und Haushalt und die Unterstützung und Pflege (Grundpflege).
Seniorenbetreuung/Haushaltshilfe:
- Wäsche waschen
- Haus oder Wohnung sauber und in Ordnung halten
- Essen zubereiten
- Hilfe beim Einkaufen und Begleitung bei Terminen
- Freizeitgestaltung
- sinnvolle Beschäftigungsangebote
- Vorlesen und Gedächtnis-Aktivierung
Grundpflege:
- Unterstützen beim Essen und Trinken
- Waschen, Duschen, Baden, Zähne putzen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Aufstehen, bei Bedarf auch Transfers, Umbetten oder Lagern
- Haar-, Bart-, Nagel- oder Hautpflege
- Hilfe beim Toilettengang, Hygiene und bei Bedarf Inkontinenzversorgung
Terminorganisation:
- Arzttermine
- Frisörtermine
- Bankbesuche
- Behördengänge
- Therapien
- Organisation von Pflege- und Sozialdiensten
- Hilfsmittel beantragen und organisieren
- Organisatorisches rund um die Pflege, etwa mit Krankenkasse, Pflegeversicherung, Therapeuten, Ärzten, Krankenhäusern, Sanitätshäusern, Apotheken
- Verwaltungsaufgaben rund um Haus und Wohnung, wie Rechnungen bezahlen, Miete überweisen, tägliche Post, Steuern und Abgaben zahlen, bei Bedarf Handwerker organisieren und koordinieren
Wenn medizinischer Behandlungsbedarf (Wie etwa Infektionen oder Verbandswechsel) bestehen, sollte dies ausschließlich speziell geschultes Pflegepersonal durchführen. Eine ärztliche Verordnung sollte hier immer vorliegen.
Wer darf Angehörige pflegen?
Das Gesetz hat eine klare Regelung wer Angehörige pflegen darf:
- Eltern
- Kinder
- Enkel
- Geschwister
- Onkel und Tanten
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten auch darüber hinaus weitere Personen welche nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind, als pflegende Angehörige. So kann auch der Nachbar oder Freund, welcher sich zur Pflege verpflichtet fühlt, als pflegender Angehöriger gelten.
Art und Umfang der übernommenen Pflege sind entscheidender, als das Verwandtschaftsverhältnis zum Pflegenden. Hier gilt:
- Die Pflege muss im häuslichen Umfeld für mindestens 10 Stunden in der Woche erfolgen.
- Die pflegebedürftige Person hat den Pflegegrad 2 oder höher.
- Die Pflege erfolgt nicht gewerbsmäßig, das heißt: sie wird nicht bezahlt.
Für die Pflege von Angehörigen muss folgendes erfüllt sein.
Im Wesentlichen müssen zwei Kriterien von Angehörigen voraussetzend für die Pflege erfüllt sein.
- : sind pflegende Angehörige körperlich und psychisch in der Lage, die Pflege dauerhaft bzw. über einen längeren Zeitraum zu übernehmen?
- : Ist die Wohnumgebung des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegenden für eine häusliche Pflege geeignet?
Das häusliche Umfeld sollte daher möglichst altengerecht und barrierefrei eingerichtet sein. Damit die Pflege langfristig möglich ist, sollten gegebenenfalls Veränderung an Wohnung oder Haus vorgenommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht für pflegende Angehörige die Möglichkeit, die häusliche Pflege auch in der Wohnung durchzuführen. Der pflegende Angehörige sollte sich daher bewusst sein, dass eine weitere Person in den Haushalt einzieht. Daher ist es in diesem Falle auch nötig, die Wohnumgebung auf die Bedürfnisse des pflegebedürftigen anzupassen. Am wichtigsten ist aber die Frage: Ist der pflegende Angehörige körperlich und psychisch in der Lage, die Pflege dauerhaft zu übernehmen? Auch darf nicht übersehen werden, dass üblicherweise der Pflegebedarf und -aufwand im Laufe der Zeit zunimmt. Die Überbelastung des pflegenden Angehörigen sollte unbedingt vermieden werden.
Professionelle Unterstützung
Pflegende Angehörige sollten von Anfang an auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden achten und Auszeiten einplanen. Die eigenen Bedürfnisse dürfen trotz der zusätzlichen Belastung nicht zu kurz kommen. Es muss noch immer Zeit für die eigene Familie, Freunde und Hobbys bleiben. Von Anfang an sollten sich pflegende Angehörige Hilfe von professionellen Pflegediensten holen. Schon eine stundenweise Unterstützung kann den pflegenden Angehörigen enorm entlasten, selbst wenn eine zusätzliche Hilfe zunächst nicht notwendig erscheint. Ist ein Pflegedienst von Anfang an eingebunden, können bei Bedarf schnell weitere Leistungen abgerufen werden.
Welche Unterstützungsangebote passen zu Ihnen?
Verschiedene Unterstützungsarten können den Angehörigen bei der häuslichen Pflege entlasten. Diese sind oft durch den Gesetzgeber genau definiert. Häufiger Bestandteil professioneller Angebote sind folgende Leistungen:
- Seniorenbetreuung + Demenzbetreuung
- Alltagshilfe + Haushaltshilfe
- Grundpflege
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
Senioren- und Demenzbetreuung
Verschiedene Leistungen zur Betreuung von Senioren im häuslichen Umfeld gehören zur Seniorenbetreuung. Es geht hierbei vorrangig um Hilfe im Haushalt, soziale Kontakte und weitere leichte Unterstützung. Hierzu zählen z.B.
- Hilfe im Haushalt beim Kochen, Waschen, Putzen und Aufräumen
- Einkaufshilfe und Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen
- Gespräche, Vorlesen, sinnvolle Beschäftigung sowie gemeinsame Unternehmungen
Für pflegebedürftige Menschen mit Demenz sollten Pflegekräfte mit der entsprechenden Erfahrung die Betreuung übernehmen.
Alltags- und Haushaltshilfe
Die Hilfe im Haushalt steht hier im Mittelpunkt. Eine Haushaltshilfe kann den pflegenden Angehörigen enorm entlasten, sodass er sich anderen Aufgaben widmen kann. Bei Betroffenen mit geringem Pflegebedarf kann so die Haushaltshilfe ermöglichen, ein Leben im eigenen Zuhause eigenständig weiter zu führen.
Grundpflege
Die Grundpflege dient dazu, älteren Menschen bei der Selbstversorgung behilflich zu sein. Hierzu zählen Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Bei eingeschränkter Mobilität des Pflegebedürftigen ist die Grundpflege körperlich anstrengen. Hier kann eine professionelle Unterstützung den pflegenden Angehörigen stark entlasten.
Tagespflege
Professionelle Pflegedienste können im Rahmen der Tagespflege die Pflege und erforderliche Betreuung der Angehörigen zuhause tageweise übernehmen. Dadurch wird es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich Auszeiten für eigene Bedürfnisse und Angelegenheiten zu nehmen. Diese Tagespflege bietet Pflegebedürftigen oft eine willkommene Abwechslung mit zusätzlichem sozialem Kontakt.
Kurzzeitpflege
Oft ist die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer Krankheit erforderlich. Diese Pflege endet, sobald der Pflegebedürftige seine Selbstständigkeit wieder erlangt hat. Die professionelle Unterstützung verhindert, dass der Angehörige bei seinen zusätzlichen anspruchsvollen Aufgaben überfordert wird.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege springt gegebenenfalls ein, wenn der pflegende Angehörige die Pflege nicht übernehmen kann. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Pflegende erkrankt ist oder nur eine Pause braucht und Urlaub machen möchte. Damit stellt die Verhinderungspflege einen wichtigen Baustein zur gezielte Entlastung pflegender Angehörigen dar.
Finanzielle Ansprüche bei der Pflege von Angehörigen
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherungen hat, wer nachweislich Pflege benötigt. Die Einstufung in einen Pflegegrad von 1-5 (PG1 – PG5) gilt als Nachweis. Sogenannte Pflegestufen galten bis 2017. Der Pflegegrad 1 kennzeichnen die geringste Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad 5 die höchste.
Leistungen in unterschiedlichem Umfang entsprechend (den Pflegegraden und dem steigenden Pflegebedarf):
Art der Leistung |
PG 1 |
PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
Pflegegeld |
– |
316 € |
545 € |
728 € |
901 € |
Pflegesachleistungen |
– |
724 € |
1.363 € |
1.693 € |
2.095 € |
Tages- und Nachtpflege |
– |
689 € |
1.298 € |
1.612 € |
1.995 € |
Kurzzeitpflege |
– |
1.774 € |
1.774 € |
1.774 € |
1.774 € |
Verhinderungspflege |
– |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
Vollstationäre Pflege |
– |
770 € |
1.262 € |
1.775 € |
2.005 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen |
125 € |
125 € |
125 € |
125 € |
125 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
40 € |
40 € |
40 € |
40 € |
40 € |
Hausnotruf |
23 € |
23 € |
23 € |
23 € |
23 € |
Wohnraumanpassung |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
Zuschuss für Wohngruppe |
214 € |
214 € |
214 € |
214 € |
214 € |
Fazit:
Durch die Pflege von Angehörigen ist es möglich, dass Senioren/innen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung und in engem Kontakt zu ihren Angehörigen leben können. Allerdings sollten sie als Pflegender im Vorfeld sorgsam abwägen, ob sie einen Angehörigen pflegen, da diese Pflege mit zusätzlichen Belastungen verbunden ist. Schon zu Beginn sollte ein professioneller Pflegedienst dem Pflegenden zur Seite stehen. Ein Anspruch auf Leistung besteht bereits ab Pflegegrad 1. So lässt sich eine erhebliche Entlastung organisieren und finanzieren. Bei vorübergehenden oder dauerhaft steigendem Pflegebedarf ist es möglich, mithilfe eines professionellen Pflegedienstes die zusätzliche Pflege zu bewältigen.
Wer pflegebedürftig ist und Leistungen der Pflegeversicherung benötigt, beantragt bei der Pflegekasse Pflegegeld und muss sich dann einer „Pflegeprüfung“ unterziehen. Bisher erfolgte diese Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Seit Anfang 2021 heißt MDK „Medizinische Dienste“ (MD). Gutachter des Medizinischen Dienstes oder der MEDICPROOF (wenn es sich um privat Versicherte handelt) testen hier anhand verschiedener Kriterien die Pflegebedürftigkeit der Antragssteller. Welchem Pflegegrad den Antragsstellern zugeordnet werden, wird durch ein Gutachten festgelegt. Mit dieser MD -Begutachtung sollte man sich genauer befassen, da hiermit die Pflegegrad abhängigen Leistungen bestimmt werden, welche die Pflegeversicherung den Betroffenen und Angehörigen bietet.
Was geschieht bei einer Begutachtung durch den MD?
Der MD teilt ihnen schriftlich den Begutachtungstermin mit. Nun verbleibt noch etwas Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Die Begutachtung findet in der Regel vor Ort statt, etwa in der Einrichtung, in der die betreffende Person betreut wird oder ihrem Zuhause. Hier wird empfohlen, den Termin gemeinsam mit der Pflegeperson wahr zu nehmen. So kann diese für Fragen zur Verfügung stehen und unterstützen.
Der Gutachter ist bestrebt, den Pflegebedarf und die Pflegesituation möglichst genau zu erfassen. Es wird hierbei festgestellt, in wie weit die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in den verschiedenen Lebensbereichen noch erhalten ist. Ebenso wo die Beeinträchtigungen liegen, welche Schwierigkeiten es im Alltag gibt und welche Fähigkeiten der Pflegebedürftige besitzt.
Mit Hilfe von Modulen in einem Fragenkatalog prüft der Gutachter 6 Lebensbereiche des Pflegebedürftigen und erstellt so das Pflegegutachten. Er vergibt für jeden Bereich Punkte. Diese Punkte werden zu einem Ergebnis zusammengefasst und so der jeweilige Pflegegrad ermittelt:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
Es liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor. - Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
Es sind erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festzustellen. - Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
In diesem Fall lassen sich schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten attestieren. - Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten sind festzustellen. - Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Es liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Der Gutachter nimmt bei seinem Besuch nicht nur eine Einschätzung vor, welche den Pflegegrad des Pflegebedürftigen ermittelt, sondern auch, ob etwa eine Reha sinnvoll ist, wo zB. nach einem Krankenaufenthalt die Selbstständigkeit im Alltag wieder hergestellt werden kann.
Ablauf des Besuches zur Pflegebegutachtung
Zum angekündigten Begutachtungstermin kommt der Gutachter des Medizinischen Dienstes zu ihnen nach Hause. Er hat den Fragenkatalog mit den oben genannten Modulen dabei. Schritt für Schritt werden die Fragen durchgegangen. Wichtige Unterlagen (ZB. Dokumente von Ärzten) helfen an der ein oder anderen Stelle dabei, eine Einstufung vor zu nehmen. Ob der Pflegebedürftige auf Hilfsmittel wie einen Rollator angewiesen ist, lässt sich an Hand der Wohnsituation beurteilen. So macht sich der Gutachter vom MD oder MEDICPROOF ein umfassendes Bild von der Pflegesituation. Etwa eine gute Stunde wird diese Begutachtung in Anspruch nehmen.
Alle Fragen sollten möglichst wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch wenn es möglicherweise ungewohnt ist, jemanden mitzuteilen, wie sehr man auf Hilfe im Alltag angewiesen ist. Nur so lässt sich ermitteln, in wie weit künftige Pflegeleistungen ( zB. ambulanter Pflegedienst) in Anspruch genommen werden können.
Die 6 Module des Fragekataloges
Der Fragenkatalog ist in 6 Module unterteilt, welche 6 verschiedene Lebensbereiche umfassen. Mit Fragen zu diesen Modulen wird die Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen. Eine Reihe von Beispielfragen, die beim Termin mit dem MD zur Sprache kommen finden sie hier:
- Modul 1: Mobilität
- Ist es den Betroffenen möglich, sich in der Wohnung allein zu bewegen?
- Sind Treppen vorhanden: Ist das Treppensteigen noch möglich?
- Sind eigenständiges Sitzen, Liegen oder das Wechseln einer Position möglich?
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hierbei geht es darum, wie gut jemand verstehen und selbstständig mit anderen sprechen kann. - Können sich die Pflegebedürftigen in ihrer Umgebung orientieren?
- Ist es möglich, eigenständig Entscheidungen im Alltag zu treffen?
- Können die Betroffenen ihre Bedürfnisse äußern und sich an Gesprächen beteiligen
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Plagen die Betroffenen hin und wieder oder gar oft Ängste?
- Wehren sie sich gegen Hilfe und Unterstützung?
- Sind depressive Stimmungen festzustellen?
- Modul 4: Selbstversorgung
- Gelingt es, rechtzeitig die Toilette aufzusuchen?
- Ist selbstständiges An- und Auskleiden möglich?
- Ist Essen und Trinken problemlos möglich und erkennen die Betroffenen ihr Bedürfnis hier?
- Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Können Medikamente allein dosiert und eingenommen werden?
- Sind regelmäßig Injektionen nötig?
- Können Arzt- und Therapiebesuche allein wahrgenommen werden?
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Ist die selbstständige Gestaltung des Alltags möglich?
- Finden die Betroffenen ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten?
- Können sie Kontakte eigenständig pflegen?
Jeder Bereich dieser Liste fließt jeweils mit einer eigenen Gewichtung in die finale Wertung ein:
- Mobilität: 10 %
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten & Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 15 %
- Selbstversorgung: 40 %
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: 20 %
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 %
Wie bereitet man sich auf das Pflegegutachten vor?
Da von dem Begutachtungstermin vieles abhängt, lohnt es sich, die Kriterien zu kennen, die zur Einstufung führen und diesen Termin bestmöglich vorzubereiten. Hier finden Angehörige und Betroffene eine Checkliste, wie Ihnen die Vorbereitung am besten gelingt und welche Dokumente sie bestenfalls parat haben sollten:
- Pflegeperson sollte anwesend sein: Optimaler Weise kann die Pflegeperson oder ein Angehöriger beim Termin dabei sein, Sie unterstützen und ebenfalls Rede und Antwort stehen.
- wichtige Dokumente sollten bereitgehalten werden: Verfügen Sie über einen Schwerbehindertenausweis, sollten Sie diesen bereithalten.
- Pflegetagebuch: Führen Sie bereits ein Pflegetagebuch, ist das ein wichtiges Dokument, welches bezeugt, wie sich der Alltag gestaltet und an welcher Stelle welche Hilfe nötig ist und in welchem Umfang sie geleistet wird.
- Medikamentenplan: Welche Medikation ist nötig und wann? Haben Sie bereits einen Medikamentenplan, ist auch dieser ein wichtiges Dokument für Ihren gesundheitlichen Zustand, welcher ebenfalls bereit gelegt werden sollte.
- Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder der Reha: Kopien zu den wichtigsten Unterlagen helfen dem Gutachter bei seiner Beurteilung.
- Sonstige Unterlagen von Ärzten und Therapeuten: Pläne über Reha-Maßnahmen und mögliche andere Unterlagen sind für den MD und MEDICPROOF ebenfalls hilfreich.
- Liste behandelnder Ärzte und Therapeuten: Notieren Sie ruhig gebündelt, bei wem Behandlungen und Therapien stattfinden und wie häufig. Lange oder nicht ohne Weiteres allein zu bewerkstelligende Anfahrtswege können ebenfalls auf Unterstützungsbedarf hindeuten. Daher notieren Sie sich ruhig auch solche Informationen.
- Pflegedokumentation: Ist bereits ein Pflegedienst involviert, hilft die Pflegedokumentation im Gespräch.
- Hilfsmittel: Scheuen Sie sich nicht, die benötigten Hilfsmittel (z. B. Rollator, Pflegeprodukte) beim Gespräch sichtbar in der Wohnung zu haben. Sie zeigen nur deutlich, dass Hilfe nötig ist. Eine Auflistung aller nötigen Utensilien, die in Gebrauch sind oder gebraucht werden, hilft ebenfalls bei der Einschätzung.
- Liste mit möglichen Fragen: Haben Sie Fragen an den MD oder MEDICPROOF? Notieren Sie sich diese am besten vorher und nehmen Sie die Liste mit ins Gespräch. So können Sie sichergehen, in dieser besonderen und oft auch emotional aufwühlenden Situation nichts zu vergessen.
Dauer des Bescheides nach der MD Begutachtung
Spätestens 5 Wochen nachdem die Begutachtung stattgefunden hat, erhalten die Antragssteller den Bescheid darüber, welchen Pflegegrad sie zugeordnet wurden. Wurde mit einem anderen Ergebnis gerechnet (Etwa einem anderen Pflegegrad) sollten sie von Ihrem Recht gebraucht machen, Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen.
Fazit:
Auch wenn die Vorbereitung auf den Begutachtungstermin Zeit und Mühe erfordert, so vereinfacht es dem Antragssteller und dem Gutachter, eine realistische angemessene Einschätzung über die tatsächliche Situation vorzunehmen. Ziel ist es, den Pflegegrad den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entsprechend zu ermitteln. So erhält der Betroffene die nötigen Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Entlastungsgeld und Sachleistungen. Hierdurch wird vor allem der pflegende Angehörige spürbar entlastet und der Alltag erleichtert. Sollten weitere Fragen offen bleiben, dann setzten sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne.
Wie verfasst man eine Patientenverfügung?
Sollte der Patient oder die Patientin selber nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen über lebenserhaltende medizinische Behandlung zu treffen, ist eine Patientenverfügung notwendig. Diese ist eine rechtlich und medizinisch komplexe Angelegenheit. Aus diesem Grund sollte die Patientenverfügung nicht leichtfertig, sondern gewissenhaft und mit viel Zeit verfasst werden. So kann im Ernstfall der Patientenwille gut nachvollzogen werden. Worauf sie bei der Erstellung achten sollten, erfahren sie im Folgenden:
Was ist eine Patientenverfügung?
Wie Sie im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit ärztlich behandelt werden wollen, wird in einer Patientenverfügung schriftlich festgelegt. In diesem Formlosen Dokument willigt man nicht nur Ärztliche Eingriffe bzw. bestimmte Behandlung ein. Es können auch persönliche Werte bezüglich Leben und Tod und andere Anschauung festgestellt werden. Im Ernstfall können so Ärzte besser nachvollziehen, wie sie die Behandlung im Rahmen des Patientenwillen anpassen können, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist. Die Bundesärztekammer definiert eine Patientenverfügung sowie auch eine Vorsorgevollmacht als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Vor dem verfassen der Patientenverfügung sollte man sich unbedingt von seinem Arzt ausreichend persönlich beraten lassen. Ebenso bieten Wohlfahrtsverbände, Hospizen oder Kirchen eine Beratung an.
Gestaltung einer Patientenverfügung
Nach einem Entscheid des Bundesgerichtshof, genügen unspezifische Aussagen wie “keine lebensverlängernden Maßnahmen” für behandelnde Ärzte und Ärztinnen nicht aus, um über weitere medizinische Behandlungen zu entscheiden. Die Anweisung in einer Patientenverfügung müssen präzise und genau sein. Sie umfassen Themen wie künstliche Beatmung, Wiederbelebung, Schmerzbehandlung, Organspende usw.. Beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz findet man konkrete Beispiele für Textbausteine, welche in die Patientenverfügung eingebaut werden können. Ebenso bietet Ihnen die Verbraucherzentrale ein Online-Tool an, welches auf den Formulierungen des Bundesministeriums aufbaut. Die Online Patientenverfügung der Verbraucherzentrale ist mit Erklär-Texten ausgestattet, welche die Tragweite jeder Entscheidung schildern. Jederzeit kann die Patientenverfügung bearbeitet bzw. widerrufen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, sie muss nur schriftlich vorliegen. Allerdings ist die Patientenverfügung erst wirksam, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllen wurden.
Diese sind:
- Sie müssen volljährig sein,
- die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschreiben werden und mit Datum und Namen versehen sein
- sie muss konkrete Anweisungen und Anliegen enthalten, möglichst in Form von Beispielen zu medizinischen Fragen und zur persönlichen Situation
Dauer der Gültigkeit einer Patientenverfügung
Sobald die schriftlich verfasste Patientenverfügung mit Namen, Datum und Unterschrift versehen wurde, ist diese bis zu ihrem Tod gültig, sofern sie zuvor nicht widerrufen wurde. In regelmäßigen Abständen sollte überprüft werden, ob die bestehende Patientenverfügung die persönlichen Werte Ihrer aktuellen Lebenssituation widerspiegeln. Die Patientenverfügung sollte angepasst werden, wenn zB. durch eine ernste Krankheit sich die Einstellung bezüglich bestimmter Behandlung ändert.
Wer darf entscheiden wenn keine Patientenverfügung vorliegt
Neben einer Patientenverfügung sollte möglichst auch immer eine Vorsorgevollmacht hinterlegt werden. Das empfiehlt die Ärztekammer. Sollte keine Patientenverfügung vorliegen, hat die Vorsorge bevollmächtigte Person (eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson) die Aufgabe, mit ihrer Einwilligungsfähigkeit nach Ihrem mutmaßlichen Willen zu entscheiden. Wurde keine Vorsorgevollmacht hinterlegt, muss ein Betreuer durch das Betreuungsgericht ermittelt werden. Meist handelt es sich hierbei um eine fremde Person. Dieser ist nun ein gesetzlicher Betreuer, welcher durch die Befragung von Angehörigen und Vertrauenspersonen zu einer Entscheidung gelangt. Sie können sich auch hier mit Hilfe einer Betreuungsverfügung absichern. In dieser können sie im Vorfeld einen Angehörigen bzw. eine Vertrauensperson als Betreuer festlegen. Diese bevollmächtigte Person darf über den weiteren Verlauf und die expliziten Wünsche des Vollmachtgebers in Absprache mit den Ärzten entscheiden.
Pflegeberatung ist eine Wertvolle Hilfe
Wer mit der Pflege für eine pflegebedürftige Person betraut wurde, ist dankbar für jegliche Art der Unterstützung. Die neue Lebenssituation ist eine große Herausforderung, da man einer schier unendlichen Information rund um das Thema Pflege gegenüber steht. Diese zu ordnen und herauszufiltern, welche davon für die individuelle Situation von Belang sind, ist eine schwere Aufgabe. Es gibt eine Fülle an Hilfsangeboten die in Anspruch genommen werden können, darunter die Pflegeberatung. Diese sollte möglichst als erste Anlaufstelle für Pflegepersonen und Angehörige in Anspruch genommen werden. Hierdurch bekommt man wichtige Entlastungsangebote, bekommt einen Überblick und kann so Entscheidungen treffen.
Pflegeberatung – was ist das?
Die Pflegeberatung bietet Hilfestellung rund um das Thema Pflege. Betroffenen wird eine Orientierung ermöglicht. Erfahrene Pflegende können so, nach Entlastung in der aktuellen Pflegesituation suchen. Ebenso wird Angehörigen geholfen, welche akut eine Lösung für einen Pflegebedürftigen finden müssen.
Pflegeberatung – Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad und pflegenden Angehörigen, die entweder bereits Leistungen von der Pflegekasse beziehen oder welche beantragt haben, steht eine kostenlose Pflegeberatung zu. Vor allem richtet sich die Pflegeberatung an Personen in häuslicher Pflege. Die Pflegekasse trägt die Kosten der Pflegeberatung.
Pflegeberatung – Wer bietet eine an?
Pflegeberatungen können in Form persönlicher Gespräche als auch telefonisch oder online stattfinden. Solche Hilfsangebote können Sie bei Anbietern wahrnehmen, wie zB.:
- regionale Pflegestützpunkte: In Deutschland gibt es viele Pflegestützpunkte, welche auf regionaler Ebene eine kompetente Beratung rund um die Themen Betreuung, Pflege und Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen gewährleisten sollen. Diese bieten aktuelle Informationen und Beratung, zB. zu Hilfsangeboten und Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende oder auch zu speziellen Themen wie Demenz.
- Wohlfahrtsverbände: Verschiedene Verbände, z. B. Johanniter oder Malteser, bieten ebenfalls Pflegeberatungen und darüber hinaus auch Pflegekurse an, in denen Pflegende Grundkenntnisse in der Pflege erlernen können.
- Kranken- und Pflegeversicherungen: Auch die Kranken- und Pflegekassen bieten Beratungstermine und Infoveranstaltungen, an denen Sie sich zu Pflegethemen informieren können.
- Pflegedienste: Auch Pflegedienste erbringen Beratungsgespräche. Gerne können Sie mit unseren Pflegeberatern einen Termin vereinbaren. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!
Damit Beratende sicher sein können, dass die Beratung ganz auf das Wohl und ihrer Bedürfnisse ausgelegt ist, sollte eine Pflegeberatung unabhängig erfolgen, ohne das Interessen Dritter dahinterstehen.
Pflegeberatung – wer darf sie anbieten?
Pflegeberater/innen erhalten unterschiedliche Schulungen und Ausbildungen. Dadurch verfügen sie über eine qualifizierte Vorbildung und sollten dementsprechend zertifiziert sein. Oft hat sich beispielsweise eine gelernte Pflegekraft zum Pflegeberater weiterbilden lassen und ist daher ein kompetenter Ansprechpartner, welcher die Pflegeberatung durchführt.
Pflegeberatung – wie läuft sie ab?
Bei einigen Pflegeberatungsstellen Ihrer Wahl können sie ohne Voranmeldung eine Beratung erhalten, bei anderen wird ein individueller Gesprächstermin ausgemacht. Folgende Themen kommen im Gespräch zur Sprache:
- Beschreibung der Situation bzw. der Lebensumstände des Pflegebedürftigen und seines pflegenden Angehörigen
- Ermittlung der Art und des Umfang der Unterstützung, die benötigt wird
- Erstellung eines persönlichen Versorgungsplans, in welchem festgehalten wird, welche Pflegemaßnahmen mit welchem Ziel ergriffen werden
Berater/innen sind anhand dieser Informationen aus einem Erstgespräch in der Lage, Leistungen vorzuschlagen und auf Hilfsangebote zu verweisen, die in der gegeben Situation sinnvoll sind. Sie kennen die Schwierigkeit bei der Organisation der Pflege, helfen bei Finanzierungsmöglichkeiten wie Pflegegeld, sowie nötige Pflegeleistungen zu erkennen. Auch können sie wertvolle Kontakte herstellen (zB. zu Selbsthilfegruppenpflegender Angehöriger). In einem fortlaufenden Beratungsprozess werden regelmäßig alle Maßnahmen aus dem Versorgungsplan geprüft und bei Bedarf angepasst. Ratsuchende haben auf diese Weise stets eine verlässliche Ansprechperson an ihrer Seite.
Pflegeberatung – wie oft findet sie statt?
Maßgeblich hängt die Häufigkeit einer Beratung davon ab, wie umfassend der Pflegebedarf ist. Um die Qualität der häuslichen Pflege sicher zu stellen, ist es vorgesehen, dass bei Pflegebedürftigen, die in Pflegegrad 2 oder 3 eingruppiert wurden, alle 6 Monate ein Beratungsgespräch stattfindet. Bei einem Pflegegrad der Stufe 4 oder 5 findet alle 3 Monate eine Beratung statt.
Pflegeberatung – was kostet sie?
Da Pflegekassen die Kosten einer Pflegeberatung übernehmen, entstehen für den Ratsuchenden keine Kosten. Der Berater nimmt im Anschluss an das Gespräch die Abrechnung mit der Pflegekasse selbst vor.
Fazit:
Eine gute Lösung für Personen, die sich erstmals mit dem Thema Pflege auseinandersetzen, ist ein Beratungsgespräch bei einer anerkannten Pflegeberatungsstelle. Dies Hilft um den neuen Alltag organisieren zu können. Pflegekräfte, die jetzt womöglich an ihre Grenzen stoßen, können mit Unterstützung einer Pflegeberater/in ihren Tagesablauf neu planen, etwa durch die Inanspruchnahme von Pflegediensten. Wenden Sie sich an ein Pflegezentrum in Ihrer Nähe oder an eine bekannte Organisation. Diese helfen Ihnen gerne weiter!
Bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst für Ihre Pflegesituation, stellt sich die Frage nach dem passenden Dienstleister. Wurde Ihr Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrads von der Pflegeversicherung bewilligt, kann sichergestellt werden, welche Kosten für den Pflegedienst von der Pflegekasse übernommen werden. Im Folgenden erklären wir, wie Sie nun den richtigen Pflegedienst finden.
Pflegedienst – wie finde ich ihn?
In 5 Schritten zum passenden Pflegedienst:
1. Welches Ausmaß haben Betreuungsumfang und Pflegebedarf?
Welchen Umfang die Pflege und Betreuung benötigt, sollte im ersten Schritt ermittelt werden. Durch das Führen eines Pflegetagebuchs, lässt sich ein gutes Gespür dafür entwickeln, wie umfangreich der benötigte Pflege- und Betreuungsbedarf ist. Ebenso nachdem ein Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades gestellt wurde bzw. eine Begutachtung durch den medizinischen Bedarfs durchgeführt wurde. Sollte man trotzdem noch Probleme bei der Einschätzung des Pflegeaufwandes haben, können möglicherweise Krankenpfleger/innen aus dem Krankenhaus weiterhelfen, sofern ein Krankenhausaufenthalt vorangegangen ist.
Hierbei können folgende Fragen relevant sein:
- Werden Leistungen der Grundpflege benötigt?
- Werden grundlegende Bedürfnisse sicher erfüllt (z.B. Hilfe beim Ankleiden)?
2. Was ist Ihnen wichtig?
Möglicherweise haben Sie bereits eine Vorstellung davon, wie Sie in Zukunft eine ideale Pflege- und Betreuungssituation schaffen können. Es ist nicht immer möglich, allen Bedürfnissen gerecht zu werden, aber wenn Sie genau wissen, was Sie wollen, erfüllt das Pflegepersonal Ihre Erwartungen eher. Auch hier lohnt es sich, Wünsche, Fragen, Sorgen und Befürchtungen in Ruhe aufzuschreiben und zu Erstgesprächen mit Pflegekräften, z.B.
- Ist eine zusätzliche Qualifikation der Pflegekräfte für die Versorgung und Betreuung notwendig?
- Welchen Leistungsumfang wünschen Sie sich, sollte es möglichst aus einer Hand sein?
- Besteht abseits der häuslichen Pflege Bedarf an Unterstützung, etwa bei Aufgaben im Haushalt?
- An welchen Tagen bzw. zu welcher Zeit soll die Pflege durchgeführt werden?
- Wie viele Pflegekräfte sind nötigt? Wann soll ihr Einsatz stattfinden?
Mitarbeiter unseres Teams können beispielsweise auch hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen und so für Entlastung sorgen.
3. Wo finde ich einen Pflegedienst?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, den passenden Pflegedienst zu finden. Um eine Auswahl an Dienstleistern in ihrer Umgebung zu finden, stellen wir ihnen einige Optionen vor:
- Empfehlungen:
Mit etwas Glück haben Sie Angehörige, Freunde oder Bekannte, die bei Ihnen in der Nähe sehr gute Erfahrungen mit einem Pflegedienst gemacht haben. In diesem Fall liegt es nahe, den Kontakt zum zuständigen Ansprechpartner zu suchen und sich selbst ein Bild von dem Pflegedienst zu machen. Ist der Erstkontakt überzeugend, sind die Weichen für eine gute Zusammenarbeit bereits gestellt. - Pflegeversicherung:
Eine weitere Anlaufstelle für qualifizierte ambulante Pflegedienste kann die/der zuständige Ansprechpartner/in bei der Pflegeversicherung sein. - Pflegestützpunkt:
Informationen zu Pflegediensten vor Ort erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Ihrer Stadt. Informieren Sie sich hier über die Unterschiede in den Leistungen der einzelnen Betriebe und über Pflegeleistungen, die besondere Qualifikationen erfordern (z. B. Behandlungspflege, Krankenpflege oder Palliativpflege). - Pflegeberatung:
Ihr Pflegeberater ist Experte für Ihre Situation und kennt sich in der Regel auch mit Pflegediensten in Ihrer Nähe aus und kann Ihnen eine Auswahl an Kontakten nennen. - Recherche im Internet:
Auch Einzelrecherchen im Internet können Erfolg bringen. Hier erhalten Sie Pflegedienste, erste Eindrücke von Leistungen und können diese direkt kontaktieren.
4. Das erste Beratungsgespräch
Der erste Schritt, nachdem sie eine Auswahl an Pflegediensten getroffen haben, ist die Kontaktaufnahme. Sowohl telefonisch als auch beispielsweise per E-Mail können sie sich mit den Ansprechpartnern in Verbindung setzten und einen Termin für ein erstes ausführliches Beratungsgespräch und ein Kennenlernen festlegen.
Nun kann auf Basis all ihrer Informationen ein individuelles Angebot erstellt werden. Dieses Angebot kann bei einem persönlichen Servicegespräch vor Ort erläutert werden. Auch wird bei diesem Termin über den konkreten Leistungsumfang gesprochen und einen ersten Kostenvoranschlag vorgenommen.
Ob die Chemie stimmt und das gewünschte Pflegeangebot erbracht werden kann, lässt sich am besten im persönlichen Gespräch feststellen. Das erste Kennenlernen des Pflegebedürftigen zu Hause hat den Vorteil, die ambulante Behandlung gemeinsam vor Ort miterleben zu können.
Pflege ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Daher sind Vertrauen, Zuverlässigkeit und eine ehrliche Kommunikation unerlässlich. Sagt ihr Bauchgefühl, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger mit Hilfe dieses Pflegeteams ausreichend versorgt wird?
Wurden im Erstgespräch alle Eckdaten einer zukünftigen Zusammenarbeit ausgelotet, kann der Pflegedienst ein individuelles Angebot vorlegen und einen ersten Kostenvoranschlag anbieten.
Wir legen großen Wert darauf, Sie so schnell wie möglich über die anfallenden Behandlungskosten zu informieren. Aus diesem Grund erstellen wir vor jeder Leistungserbringung einen Kostenvoranschlag. So können Sie als Angehöriger oder Pflegebedürftiger vorab transparent über die Kosten informiert werden und sehen sofort, wie hoch Ihr Beitrag ist.
Anbieter werden nach einem sogenannten Leistungskomplex vergütet. Darin wird definiert, was zu jedem Leistungskomplex gehört, zB welche konkreten Pflegeleistungen in der Ganzwaschung enthalten sind. Über das Punktesystem können Pflegedienste künftig direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Inhalte der Detailbetreuung sind jedoch unterschiedlich, etwa welche Qualifikationen sie haben und welche Tätigkeiten sie ausüben.
Wichtig zu wissen: Die Kosten für Pflegeleistungen zu vergleichen ist nicht immer einfach, da die Kosten variieren können. Wenn Sie also einen Kostenüberblick haben und wissen möchten, welche Variante die günstigste ist, planen Sie etwas Zeit ein. Allenfalls können bewilligte Pflegegelder bereits eingerechnet werden, um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie hoch einzelne Kosten sind, die von der Pflegeversicherung nicht durch Pflegegeld gedeckt werden können.
Im besten Fall haben sie abschließend einen Umfassenden Eindruck von den ausgewählten Pflegediensten und eine Tendenz, welchem davon Sie die Pflege anvertrauen möchten.
Checkliste – Welcher Pflegedienst ist gut?
Für den gesamten Prozess der Erstberatung und Suche nach dem richtigen Anbieter hilft Ihnen unsere „Pflegeservice-Checkliste“, den Überblick zu behalten und Entscheidungen zu treffen.
Hausbesuche: Besuche bei pflegebedürftigen Menschen sind für beide Seiten von Vorteil. Persönliches Kennenlernen von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen, insbesondere von Pflegediensten, damit Mitarbeiter des Pflegedienstes die Situation und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person verstehen können.
Erreichbarkeit: Der Pflegedienst meldet sich bestenfalls schnellstmöglich bei Ihnen, um einen persönlichen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Das zeigt, dass die Organisation steht und Ihre Anliegen ernst genommen werden. Dank unseres festen Ansprechpartners können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!
Kosten: Nach der Erstberatung sollten Sie einen Kostenvoranschlag für Ihre erste Einschätzung erhalten. Wenn Sie nicht alle Pflegekosten durch Pflegesachleistungen der Pflegekasse übernehmen können, können die Pflegedienste bestenfalls helfen und Sie informieren. Ob Sie Anspruch auf zusätzliche oder alternative Leistungen haben, die Ihre finanzielle Belastung verringern können (z.B. Entlastungsgeld). Wenn Sie feststellen, dass ein Anbieter mehr als ein anderer berechnet, bitten Sie den Anbieter, die unterschiedlichen Gebühren zu erklären. Transparenz ist uns sehr wichtig. Wir haben also die Kostenstruktur zur Verfügung, um Ihnen einen Überblick zu geben.
Pflegekräftequalifizierung: Erfahren Sie, wo und mit welchen Aufgaben qualifizierte Pflegefachkräfte, Pflegehelfer oder Alltagshelfer besetzt sind. Die Qualität der Pflegeleistungen und die Qualifikation unserer Mitarbeiter sind uns sehr wichtig. Aus diesem Grund erfolgt die Ersteinführung vor Ort immer durch den zuständigen Pflegedienstleiter.
Feste Ansprechpartner: Ein seriöser Pflegedienst hat mindestens einen kompetenten Ansprechpartner, der bei Fragen oder Änderungen kontaktiert werden kann. In jedem Fall, z. B. bei einer bevorstehenden plötzlichen Änderung der Pflegezeiten oder bei einer plötzlichen Änderung des Bedarfs, erhalten Sie bestenfalls vom Pflegedienst eine Auskunft, mit wem Sie sich austauschen können. Vertrauen ist einer der wichtigsten Faktoren in unserer Arbeit, daher ist es uns besonders wichtig, dass Sie und Ihre Familie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Sowohl im Service als auch in der Pflege durch unsere hauptamtlichen Pflegekräfte ist daher für uns ein fester Ansprechpartner selbstverständlich.
Umgang mit Problemen: Es ist auch ein gutes Zeichen, dass das Pflegepersonal Sie wissen lässt, dass es sich bei Unstimmigkeiten oder Problemen an Sie wenden kann. Das proaktive Ansprechen potenzieller Schwierigkeiten zeigt, dass Pflegedienste eine ehrliche und offene Kommunikation schätzen, die eine wichtige Grundlage für eine vertrauensvolle Pflege darstellt. Deshalb haben wir in der Serviceabteilung einen ortsansässigen Ansprechpartner, der bei Klärungsbedarf oder natürlich anderen Anliegen jederzeit erreichbar ist.
Abrechnung: Erfahren Sie mehr über unseren Abrechnungsprozess. Ein transparentes Abrechnungsmodell zeigt, dass Pflegedienste seriös agieren. Um die Belastung so gering wie möglich zu halten, leisten wir Direktzahlungen an die Verantwortungsvolle Pflegekasse. Wenn Sie möchten, können Sie die anspruchsberechtigte Entlastung direkt mit Ihrer Pflegekasse bezahlen.
Pflegevertrag/-vereinbarung: Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Pflegevertrag bzw. Pflegevereinbarung. Ein solcher Vertrag ist schriftlich, gibt die vereinbarten Eckdaten wieder und trifft die notwendigen Zusagen. Sobald alle offenen Fragen geklärt sind, wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Damit sie sicher sein können, über alle wichtigen Inhalte Bescheid zu wissen, gehen wir gerne den Vertrag mit Ihnen durch.
Finden Sie keinen Pflegedienst?
Insbesondere in Notfällen wie der Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt ist es nicht immer einfach, sofort Pflegedienste zu finden. Kann die Versorgung zu Hause nicht sichergestellt werden, kann es hilfreich sein, den Krankenhausaufenthalt zu verlängern, bis die ambulanten Pflegedienste eine ausreichende Kapazität haben, um die Versorgung zu Hause fortzusetzen. Wenn Sie vorübergehend Unterstützung oder Pflege zu Hause benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben hervorragende Lösungen gefunden und sind dank unserer zahlreichen Standorte regional breit aufgestellt.
Fazit:
In einigen Teilen Deutschlands ist es gar nicht so einfach, einen geeigneten Pflegedienst zu finden, da es an Pflegepersonal mangelt. Hier sind die Menschen oft zufrieden, wenn sie genug Kapazität in Pflegediensten haben. Ein Vergleich verschiedener Pflegedienste kommt in solchen Fällen oft nicht in Frage. Wenn Sie jedoch die Möglichkeit haben, sich über mehrere Pflegedienste zu informieren, nutzen Sie diese, um den Pflegedienst auszuwählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht und bei dem Sie sich wohlfühlen.
Sollte ein Familienmitglied von heute auf morgen nicht mehr alleine zurechtkommen, ist plötzlich nichts mehr wie es war. Angehörige stehen plötzlich vor vielen Fragen. Wo ist die kompetente Hilfe, was ist im Pflegefall zu organisieren, wer bezahlt die Pflege? Was passiert mit Ihrem Zuhause, wenn Sie Pflege benötigen? Kurz gesagt, was ist zu tun, wenn ein Pflegefall eintritt?
Pflegefall – Was kommt nun auf Angehörige zu?
Wenn plötzlich Pflege benötigt wird, können pflegebedürftige Menschen zur Akutversorgung ins Krankenhaus eingeliefert werden. Gerade bei älteren Menschen ist jedoch oft schon absehbar, dass sie zumindest zeitweise oder sogar dauerhaft auf Pflege angewiesen sein werden. Die folgenden acht Schritte zeigen Ihnen, wie Sie sich in dieser Situation am besten organisieren und Entscheidungen treffen.
- Wie nimmt man Pflegeberatung in Anspruch?
Am Anfang hilft es zu wissen, dass man nicht alleine ist. Kompetente Hilfe finden Angehörige in dieser schwierigen und emotionalen Situation bei Beratungsstellen und erfahrenen Pflegekräften. In speziellen Beratungsstellen ausgebildete Pflegeberater sind die erste Anlaufstelle, um akute Situationen einzuschätzen. Ab sofort unterstützen wir Sie zuverlässig. Dasselbe gilt auch für die folgenden Handlungsschritte. - Wie klärt man Zuständigkeiten?
Je nach Entwicklung der Situation sollte zunächst geklärt werden, wer die Entscheidungsbefugnis hat, wenn die betreute Person nicht in der Lage ist, diese selbst zu treffen. Dokumente, die formal belegen können, dass jemand entscheidungsfähig ist, sind beispielsweise eine Patientenverfügung, eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht. Innerhalb der Familie ist oft klar, wer sich um welche Anliegen der Angehörigen kümmern kann, um das Wichtigste zuerst zu klären. - Wie erfasst man am besten Pflegebedarf?
Je nach Situation muss der Pflegebedarf abgeschätzt werden. Basierend auf dieser groben Einschätzung ist der nächste Schritt, sich über individuelle Pflegeformen zu informieren, damit Sie später überlegen können, welche Pflegeform für Sie und Ihren Pflegebedürftigen am besten geeignet ist. - Wie holt man Informationen zur Pflegeform ein?
Grundsätzlich können wir zwischen verschiedenen Pflegearten unterscheiden. Häusliche Pflege: Bei der häuslichen Pflege werden bedürftige Menschen in den eigenen vier Wänden zu Hause gepflegt. Dies kann zum Beispiel durch einen Angehörigen, eine andere Pflegeperson oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Auch Mischformen dieser Pflegeformen stellen eine mögliche Lösung dar, um Betroffene bestmöglich zu versorgen. Bei der stationären Pflege hingegen lebt die pflegebedürftige Person nicht zu Hause, sondern wird in einer spezialisierten Einrichtung wie einem Pflegeheim vollumfänglich betreut. - Wie wählt man die passende Form der Pflege?
Wie möchten Sie nach reiflicher Überlegung und Absprache mit allen Betroffenen und deren Pflegeberatern die Pflege der Pflegebedürftigen in Zukunft organisieren und was wäre für Sie als Angehörige am besten geeignet, zum Beispiel ambulante Pflegedienste durch Pflegekräfte? Bis ein Platz in einer geeigneten Altenpflegeeinrichtung frei wird, kann es nötig sein, dass regelmäßige Unterstützung oder Übergangslösungen erforderlich sind. Um eine angemessene und liebevolle Betreuung Ihrer Angehörigen in dieser Zeit zu gewährleisten, sollten Sie allen Beteiligten klar machen, wer wo und was benötigt wird. Dies ist auch ein guter Zeitpunkt, um ein Pflegetagebuch zu führen. Solche Dokumente helfen zu dokumentieren, wie selbstständig die zu pflegende Person ist und in welchen Situationen sie Hilfe benötigt. Diese Erkenntnisse helfen auch später, den Umfang der Pflege zu erkennen und die benötigten Pflegeleistungen zu bestimmen. - Wie wird der Pflegegrad beantragt?
Der nächste Schritt ist die Beantragung des Pflegegrades. Voraussetzung ist der Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung. Wenn Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, betraut die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, MDK) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) mit der Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit Pflegeversicherung Bedürfnisse erfassen Pflege. Anschließend bewerten die Gutachter die Pflegestufe, in die die pflegebedürftige Person eingeordnet wird. Der ermittelte Pflegegrad bestimmt letztlich, welche Ansprüche geltend gemacht werden können (z. B. Pflegesachleistungen oder -zuschüsse, auf die eine pflegebedürftige Person Anspruch hat, die Höhe des Pflegegeldes und sonstige Leistungen oder Zuschüsse der Pflegekasse in Pflegesituationen). - Wie beantragt man finanzielle Unterstützung?
Sie können das Ihnen zustehende Pflegegeld beantragen, wenn sie innerhalb von maximal fünf Wochen die schriftliche Pflegestufeneinstufung des Pflegegrads vorliegen haben.
Pflegeformen – welche gibt es?
Bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen stehen verschiedene Pflegeformen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass der Pflegebedürftige stets die bestmögliche Versorgung erhält. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und überlegen Sie, welche Option für Ihre Situation die richtige ist.
- Häusliche und stationäre Pflege
- Pflegeformen im Überblick
- Betreuung und Alltagshilfe
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- 24-Stunden-Pflege
- Verhinderungspflege
- Palliativpflege und Hospizpflege
- Fazit: Welche Pflegeform ist die passende?
Häusliche und stationäre Pflege
Pflegearten lassen sich zunächst grob nach dem Ort der Leistungserbringung (Haushalt oder Pflegeheim) unterscheiden.
Pflegeform – Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege, auch ambulante Pflege genannt, erfolgt in der Regel durch einen Angehörigen oder eine Pflegekraft. Im letzteren Fall kommen regelmäßig Pflegekräfte (z. B. von einem ambulanten Pflegedienst) zu den Pflegebedürftigen nach Hause, um die notwendigen Pflegeleistungen zu erbringen. Wer beteiligt ist und wie viele Betreuungsstunden geleistet werden, hängt von den Bedürfnissen und dem Pflegegrad der Beteiligten ab.
Pflegeform – Stationäre Pflege
Nicht jeder kann sich vorstellen oder realisieren, einen bedürftigen Angehörigen in seinem gewohnten Zuhause zu pflegen. In solchen Fällen bietet die stationäre Behandlung verschiedene Möglichkeiten. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind auf die Betreuung pflegebedürftiger Menschen spezialisiert und nehmen Betroffene vollstationär oder teilstationär auf. Pflegeheime und Senioreneinrichtungen sind daher eine Art von vollstationären Einrichtungen. Eine Tagespflege findet beispielsweise in einer Tagespflegeeinrichtung statt, in der eine pflegebedürftige Person den Tag verbringt. Dort werden sie betreut und haben Zugang zu einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, bevor sie am Nachmittag die Heimreise antreten.
Seniorenheime: Im Gegensatz zu Pflegeheimen werden in Seniorenheimen, Seniorenresidenz oder Seniorenstift, Altersheim oder Betreutes Wohnen ältere Menschen untergebracht, die (noch) keinen dringenden Pflegebedarf haben, also noch keinen Pflegegrad beantragt haben .Die Bewohner beziehen kompakte, altersgerechte Wohnungen, in denen sie so unabhängig leben können wie zu Hause. Entscheidender Vorteil: Hier gibt es Hilfsangebote wie Hilfe im Haushalt und beim Einkaufen. Vor allem Alleinlebende können hier leichter soziale Kontakte knüpfen und pflegen.
Pflegeheim: Wenn Sie dringend Pflege benötigen und ein Pflegegrad erhalten haben, haben Sie bereits die grundlegenden Aufnahmekriterien für eine Altenpflegeeinrichtung erfüllt. Pflegefachkräfte arbeiten in dieser Wohnform und kümmern sich oft mit Hingabe und Einfühlungsvermögen um Bedürftige. Schließlich fällt der Umzug in eine neue Wohnung in einer fremden Umgebung den meisten Menschen schwer. In vielen Fällen ist das Pflegeniveau in solchen Einrichtungen jedoch am ehesten gewährleistet.
Einrichtungen der Seniorentagespflege: In solchen Einrichtungen kommen tagsüber ältere Menschen zusammen und werden zuverlässig versorgt. Eine Vielfalt an Programmen, Verpflegung und Betreuung, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse, ist in den meisten Tageseinrichtungen selbstverständlich. Ihr gemeinsamer Tag beginnt morgens und endet in der Regel am Nachmittag, wenn die Gäste nach Hause gebracht werden.
Begegnungen in Mehrgenerationenhäuser
Auch Mehrgenerationenhäuser erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind in manchen Gegenden unverzichtbar geworden, als Ort, an dem verschiedene Generationen zusammenkommen, gemeinsam etwas unternehmen, sich gegenseitig helfen und unterstützen. Eine große Community ermöglicht es jedem, seine Fähigkeiten und Talente einzubringen und niemand muss sich alleine fühlen. Ähnliche Wohnformen sind Seniorenwohnanlagen und generationsübergreifende Wohnprojekte. Aber das ist eher ein Zusammenleben als eine Einrichtung zur stationären Pflege.
Formen der Pflege im Überblick
PflegebedürftigeMenschenbenötigenjenachPflegegradundindividuellenLebensumständeneingewissesMaßanPflege. Je nach Pflegegrad können Sie von der Pflegekasse einen bestimmten Betrag an Pflegegeld erhalten. An dieser Stelle können Sie sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Betreuungsformenverschaffen.
Betreuung und Alltagshilfe
Auch bei geringem Pflege- und Betreuungsbedarf können Pflegekräfte und Haushaltshilfen wertvolle Unterstützung im Alltag leisten. In der ambulanten Seniorenbetreuung kümmern sich engagierte Pflegekräfte um ältere Menschen in der eigenen Wohnung und gestalten mit ihnen den Alltag und die Freizeit. Ob Begleitpersonen, Arztbesuche, gesellige Spaziergänge, Gespräche oder individuell abgestimmte Freizeitaktivitäten: Pflegekräfte begleiten ältere Menschen durch den Alltag und entlasten Angehörige, die oft keine Zeit haben.
Vorteile der Seniorenbetreuung und Alltagshilfe:
- Zuverlässige Unterstützung bei allen Aufgaben im Haushalt
- Vielfältige Betreuung und Unterstützung im Alltag älterer Menschen
- Entlastung für pflegende Angehörige
- ein niedrigschwelliges Angebot, das viele Senioren gerne annehmen
- kann bei Bedarf um Leistungen der Grundpflege erweitert werden
Kurzzeitpflege
Diese Form der Pflege kommt zum Einsatz, wenn eine Person kurzfristig Pflege benötigt. Bedarf entsteht zum Beispiel, wenn Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause zunächst nicht zurecht kommen und Hilfe benötigen. Die Kurzzeitpflege wird häufig stationär erbracht. Wir bieten aber auch ambulante Kurzzeitpflege an. Daher eignet sich diese Pflegeform grundsätzlich auch für Menschen ohne Pflegegrad, die möglicher weise nur für eine gewisse Zeit auf Pflege angewiesen sind.
Vorteile der Kurzzeitpflege:
- verlässliche Unterstützung und Versorgung
- Pflege zu Hause möglich über ambulante Pflegedienste
Nachteile der Kurzzeitpflege:
- oft lange Wartezeiten bei stationären Einrichtungen der Kurzzeitpflege
- vorübergehende Lösung auf Zeit, daher ist anschließend eine erneute Umgewöhnung nötig, wenn es in den gewohnten Alltag zurückgeht
Tagespflege
Da Angehörige ihre pflegebedürftigen Verwandten tagsüber in der Tagespflege gut aufgehoben wissen, können Sie selbst wie gewohnt ihrem Alltag nachgehen. Diese Art der Pflege wird häufig stationär in einer speziellen Tagespflegeeinrichtung erbracht. Senioren werden morgens von zu Hause abgeholt und verbringen den Tag mit anderen Senioren unter professioneller Betreuung. Freizeitaktivitäten wie gemeinsame Ausflüge und Unternehmungen, Basteln, Lieder singen, rätseln, Lesen und Spielen sorgen für Abwechslung. Die Tagespflege ist daher ideal für ältere Menschen, die gerne Zeit in Gesellschaft verbringen und deren Angehörige tagsüber nicht viel Zeit mit ihren Liebsten verbringen können. Für Menschen mit Demenz, die eine umfassende Betreuung benötigen, kann die Demenzpflege eine wichtige Entlastung für die Angehörigen sein. So können täglich mehrere Stunden in die professionellen Hände eines engagierten Pflege-und Betreuungspersonals gelegt werden und wertvolle Zeit im Alltag gewonnen werden. Am Nachmittag kann die pflegebedürftige Person nach Hause fahren und Tag und Nacht in gewohnter Umgebung verbringen.
Vorteile der Tagespflege:
- zuverlässige Unterstützung in Form von Betreuung und Pflege für mehrere Stunden am Tag
- gerade für Berufstätige oder pflegende Angehörige mit Kindern eine gute Lösung, um entlastet zu werden
- ambulant möglich
Nachteile der Tagespflege:
- oft rare Plätze in Tagespflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren
- manche Seniorinnen und Senioren bevorzugen es, Zeit mit der eigenen Familie zu verbringen und fühlen sich unwohl, wenn sie mit anderen Personen ihre Freizeit verbringen sollen
Mit kompetenten Ansprechpartnern helfen Pflegeberater gern, wenn es darum geht, den Pflegebedürftigen die Tagespflege angenehm zu machen. Um Türen zu öffnen und Vorbehalte bei den Betroffenen abzubauen, können Schnuppertage helfen.
Nachtpflege
Ausgebildete Pflegekräfte übernehmen bei der Nachtpflege die Pflege und Versorgung der Pflegebedürftigen in der Nacht. Dies entlastet vor allem die pflegenden Angehörigen. Oft sind diese nebenbei noch berufstätig, kümmern sich um Familie und Haushalt und sind bereits tagsüber stark in die Pflege eingebunden. So bieten oft nur die Nächte die so wichtigen Ruhephasen, um in einer solchen Situation sowohl psychisch als auch physisch gesund zu bleiben. Wertvolle Dienste kann eine Pflegekraft hier ambulant leisten, sollte die pflegebedürftige Person auch Nachts auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sein. Die Nachtpflege ist auch hier stationär möglich.
Vorteile der Nachtpflege:
- bietet pflegenden Angehörigen nachts wichtige Ruhe und Erholung
- kann ambulant erbracht werden
Nachteile der Nachtpflege:
- Möglicherweise nicht für jede Nacht verfügbar
24-Stunden-Pflege
An Pflegebedürftige die eine Rund um die Uhr Betreuung benötigen, richtet sich die 24-Stunden-Pflege. Bei ambulanter Versorgung ziehen die Pflegekräfte häufig in die Wohnung der zu pflegenden Person. In den meisten Fällen handelt es sich um Pflegekräfte, die keine Pflegeausbildung haben, aber Grundpflege und Haushaltshilfe leisten. Die Anwesenheit der Pflegekräfte ist für viele ältere Menschen und ihre Familien sehr beruhigend und stellt eine große Entlastung dar. Sollte eine Rund-um- Pflege notwendig sein, muss diese von ausgebildeten Pflegekräften erbracht werden, welche sich mit den Diensten abwechseln, da die maximale Wochenarbeitszeit von höchstens 48 Stunden nicht überschritten werden darf.
Vorteile der 24-Stunden-Pflege:
- Angehörige wissen ihre Pflegebedürftigen stets in guten Händen
- Die Pflegebedürftige Person kann in Ihrer vertrauten Umgebung zu Hause weiter leben
Nachteile der 24-Stunden-Pflege:
- PflegefachkräftewerdenfürumfassendePflegetätigkeitenbenötigt,dieinderRegelstundenweisePflegeleisten.InsolchenFällenmüssensichPflegebedürftigemöglicherweiseanmehrereBezugspersonengewöhnen.
- Ausreichend Wohnraum ist nötig, da die Betreuungsperson mit im Haushalt lebt
Verhinderungspflege
VerhinderungspflegeisteineArtalternativePflege,diebereitgestelltwird,wennPflegekräfteaufgrundgeplanterOperationen,Ferien,Rehabilitationusw.vorübergehendabwesendsind.KurzzeitpflegeundVerhinderungspflegekönnenmiteinanderkombiniertwerden,umdiepflegendenAngehörigenzuentlasten.Urlaubwirdvonder Pflegeperson genutzt,umsichzuentspannenunddieemotionaleDistanzzuschaffen,dieinPflegesituationenoftbenötigtwird. Wenn ausgebildete Pflegekräfte die Pflege bei Abwesenheit übernehmen, können Angehörige wieder zu Kräften kommen und wissen, dass die zu pflegende Person gut versorgt ist.
Vorteile der Verhinderungspflege:
- Erholung, die für pflegende Angehörige wichtig ist
- Zuverlässige und liebevolle Betreuung durch kompetentes und einfühlsames Pflegepersonal
- Gerade in emotional angespannten Situationen ist dies eine oft willkommene Möglichkeit, Abstand von einander zunehmen, um sich mit Empathie und Respekt wieder zu finden.
Nachteile der Verhinderungspflege:
- Da es nur eine vorübergehende Lösung ist, müssen sich alle Beteiligten, auch wenn Veränderungen bevorstehen, in dieser Zeit an die neue Situation gewöhnen.
Palliativpflege und Hospizpflege
Palliativpflege widmet sich pflegebedürftigen Menschen, die eine unheilbare Krankheit haben und daher eine dauerhafte ganzheitliche Betreuung benötigen. Die Hospizpflege ist spezialisiert auf schwerkranke Patienten, die bis zum Schluss liebevoll von ausgebildeten Fachkräften betreut werden. Palliativstationen in Krankenhäusern bieten häufig Palliativversorgungsleistungen an, einige ambulante Leistungserbringer sind jedoch auch auf diese Art der Versorgung spezialisiert. Gerade in diesem Lebensabschnitt bleiben viele Betroffene lieber zu Hause als vollstationär im Krankenhaus.
Vorteile der Palliativ- und Hospizpflege:
- würdevolle Begleitung in der letzten Lebensphase
- einfühlsame Sterbebegleitung, die sowohl für Erkrankte als auch für Angehörige eine wichtige emotionale Stütze darstellt
- ambulante Palliativ- und Hospizpflege ist möglich
Nachteile der Palliativ- und Hospizpflege:
- ist nur eine Pflege in einer Pflegeeinrichtung möglich, steht dies oft dem Wunsch der Erkrankten entgegen, die letzten Monate, Wochen und Tage zu Hause zu verbringen
Fazit:
Welche Pflegeform für Ihren individuellen Fall die richtige Wahl ist, hängt nicht nur von Ihren eigenen Lebensumständen ab, sondern auch von den Angeboten in Ihrer Nähe, den anfallenden Kosten und dem Kostenanteil der Pflegeversicherung. Eine allgemeine Entscheidungshilfe ist daher aufgrund der sehr persönlichen Entscheidungskriterien und deren Gewichtung sehr schwierig. Erste Anlaufstelle ist die Pflegeberatung. Ein zertifizierter Pflegeberater kann Ihnen lokale Kontaktinformationen geben, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Pflegeart zu helfen. Auch Gespräche mit Menschen in Senioren- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder pflegenden Angehörigengruppen können wertvolle Impulse geben, um passende Lösungen zu finden.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Gespräch. Wir helfen gerne und sehen, was wir gemeinsam tun können.
Die Frage „Pflegegrad“ ist oft akut, wenn in der Familie zum ersten Mal ein Pflegefall auftritt. Der Pflegegrad ist daher ein wichtiger Faktor, da durch ihn die Leistungen bestimmt werden, die aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Dazu zählen zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsgeld oder Pflegehilfsmittel. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Pflegegrad.
Was ist ein Pflegegrad, was eine Pflegestufe?
Ab Januar 2017 ersetzen Pflegegrade die bis Ende 2016 verwendeten Pflegestufen. Die Anspruchsberechtigung auf Pflegeleistungen richtet sich nach dem Grad der Behinderung der pflegebedürftigen Person und dem Maß an selbstständiger Handlungsfähigkeit. Letztlich kommt es auf den Pflegebedarf und die Pflegeleistungen an, auf die der Pflegebedürftige und seine Angehörigen Anspruch haben. Damit entfallen die früheren drei Pflegestufen.
Pflegegrade – wie viele gibt es?
Es werden fünf Pflegegrade unterschieden:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Zur Feststellung des Pflegegrades, den eine pflegebedürftige Person erhalten kann, wird eine individuelle Begutachtung und eine Beurteilung nach einem Punktesystem durchgeführt.
Pflegegrad – Wie wird er ermittelt
Sobald Ihr Antrag auf Pflegegrad eingegangen ist, wird sich die Pflegekasse mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für eine Begutachtung durch die „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) zu vereinbaren. Diese muss dem Pflegebedürftigen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags vorgelegt werden. Ein Gutachter des medizinischen Dienstes (früher “MDK” für Medizinischer Dienst der Krankenversicherung; heute “MD” für Medizinischer Dienst, wenn die/der Pflegebedürftige gesetzlich versichert ist) oder MEDICPROOF (dem medizinischen Dienst der Privaten) kommt bei diesem Termin zu dem Pflegebedürftigen und macht sich ein Bild von deren Pflegebedürftigkeit. Bei diesem Termin sollten auch pflegende Angehörige anwesend sein. Ausschlaggebend für die Leistungsbewilligung ist vor allem die selbstständige Handlungsfähigkeit, auch „Alltagskompetenz“ genannt.
Als Bewertungskriterien betrachten Gutachter den Grad der Selbständigkeit und die Leistungsfähigkeit der pflegebedürftigen Person in sechs Bereichen:
- Mobilität: Wie mobil kann die Person sein? Wie sicher kann sie sich allein noch bewegen?
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut versteht die Person, was um sie herum passiert? Wie gut kann sie mit anderen ein Gespräch führen?
- Verhaltensmuster und psychische Probleme: Wie ist Ihr psychischer Gesundheitszustand? Fühlt sich die Person manchmal unruhig oder ängstlich? Hat sie das Bedürfnis sich zu wehren, sobald ihr jemand beispielsweise beim Ankleiden helfen möchte?
- Selbstversorgung: Ist die betroffene Person in der Lage, sich um sich selber zu kümmern oder brauch sie Hilfe? Kann sie sich selbstständig waschen, essen oder anziehen?
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung: Kann die Person eigenständig ihren Rollator nutzen und Medikamente einnehmen?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person auch mit anderen in Kontakt treten und ihren Alltag allein gestalten?
In diesen 6 Lebensbereichen vergeben Gutachter Punkte zum Grad der Selbstständigkeit und Fähigkeiten. Der Gutachter hat nach der Pflegebegutachtung fünf Wochen Zeit das Gutachten zu erstellen und zu einer Einstufung zu gelangen. Fünf Wochen nach dem Termin erhalten also die Betroffenen das Ergebnis vor Ort und damit den Pflegegrad.
Was bekommt man bei welchem Pflegegrad?
Pflegegutachten ermitteln, auf welche Leistungen eine pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen Anspruch haben. Je nach Pflegegrad beinhaltet dies zum Beispiel folgende Leistungen:
- Pflegeberatung:
Um bei sämtlichen Themen rund um die Pflege Unterstützung zu erhalten, können Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung erhalten - Pflegegeld:
Um die Pflege zu bezahlen, dient das Pflegegeld - Pflegesachleistungen:
Pflegesachleistungen sind beispielsweise pflegerische Leistungen und Betreuungsleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. - Tagespflege/Nachtpflege:
Oftmals ist es nötig, Unterstützung in der Nacht- oder Tagespflege der Pflegebedürftigen zu erhalten, um die Pflege Zuhause Rund um die Uhr gewährleisten zu können. - Kurzzeitpflege:
Um für einen zeitlich begrenzten Zeitraum die Pflege einer/eines Pflegebedürftigen abzudecken, ist die Kurzzeitpflege da. - Verhinderungspflege:
Hier kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen, wenn die Pflegeperson verhindert ist, etwa aufgrund eines Urlaubs oder einer Reha-Maßnahme. - Leistungsbetrag zur stationären Pflege: Hier übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad anteilige Kosten.
- Entlastungsbetrag:
Dies ist eine Form finanzieller Unterstützung und kann genutzt werden, um einen Pflegedienst für bestimmte Tätigkeiten einzubinden (z. B. für Hilfe im Haushalt oder Einkaufshilfe). So können pflegende Angehörige entlastet werden. - Pflegehilfsmittel:
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die für die Pflege notwendig sind. Dazu zählen einerseits Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (wie Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel), andererseits aber auch andere Hilfsmittel wie etwa der Zuschuss zu einem Hausnotruf. - Pflegekurse:
Als pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegekraft können Sie zum Beispiel in Kursen die Grundlagen der Pflege erlernen und hilfreiche Tipps erhalten. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. - Wohnraumanpassung:
Wenn Ihr Pflegegrad anerkannt wird, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss, um möglichst viel Selbständigkeit in Ihrer Wohnung zu erhalten und Ihren Wohnraum so zu gestalten, dass die Übernahme der Pflege durch Ihre Pflegeperson erleichtert wird. - Zuschuss für eine Wohngruppe:
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Wohngruppe zu gründen und vorübergehend Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu erhalten.
Worauf kommt es bei der Beantragung des Pflegegrades an?
Eine der Fragen, die viele Menschen interessieren, ist: Wie beantrage ich mich auf einen Pflegegrad? Oft wird die Antragsstellung hinausgezögert, da viele hier einen großen Aufwand vermuten, schließlich gibt es oft in einer Pflegesituation viel zu klären. Wenn Leistungen bewilligt werden, erhalten Sie diese in der Regel rückwirkend ab dem Monat des Pflegegradantrags. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, diese Aufgabe zügig zu erledigen, falls auch nur absehbar ist, das eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. (z. B.: wenn der Betroffene in seiner Autonomie eingeschränkt ist).
Wo Kann man einen Pflegegrad beantragen?
Wollen Sie einen Pflegegrad beantragen, haben sie folgende Möglichkeiten:
- Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung: Sind die verunsichert bei Ihrem Erstantrag? Dann nutzen Sie als nächstes die Unterstützung der Pflegeberatung und beantragen Sie den Pflegegrad bei der örtlichen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
- Pflegeversicherung: Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, da Ihre zuständige Pflegekasse hier ebenfalls angesiedelt ist. Hier können Sie zum Beispiel einen Pflegegradantrag telefonisch anfordern, zu Hause ausfüllen und zurücksenden. Alternativ können Sie auch ein formloses Schreiben übermitteln, in dem Sie erklären, dass Sie den Pflegegrad des Versicherten beantragen möchten. Danach werden Sie von der Pflegekasse für weitere Details kontaktiert. In vielen Fällen können die erforderlichen Dokumente auf den Internetseiten der Pflegeversicherung heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Der Antrag eines Pflegegrades ist der erste Schritt, um der Pflegeversicherung mitzuteilen, dass bei Ihnen ein Bedarf besteht. Danach ist die Pflegeversicherung verpflichtet, mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. So gehen Sie vor:
- Pflegegradantrag ausfüllen: Wenn Sie ein Antragsformular für die Pflegeversicherung haben, beantworten Sie bitte die Fragen so weit wie möglich und füllen Sie die erforderlichen Informationen Danach senden Sie alles an die Pflegeversicherung.
- Termin für Begutachtung: Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihres Antrags erhält eine Fachkraft von MD oder MEDICPROOF einen Begutachtungstermin, um sich die Situation der pflegebedürftigen Person genauer An diesem Tag sollte auch die betreffende Person anwesend sein. Gemeinsam können wir die Fragen des Gutachtens beantworten. Tipp: Auch hier sind die Ergebnisse des Pflegetagebuchs hilfreich. Das erleichtert nicht nur die Abschätzung des Pflegebedarfs, sondern ermöglicht Ihnen auch die Dokumentation für Ihr MD/MEDICPROOF und verhindert, dass Sie wichtige Punkte in Ihrem Begutachtungsgespräch vergessen.
- Bescheid erhalten: Spätestens nach 5 Wochen werden Sie benachrichtigt, wenn der Pflegegrad festgestellt wurde. Wenn Sie mit den Ergebnissen nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen, da Sie möglicherweise einen höheren Pflegegrad angestrebt hatten.
Wie lange ist der Pflegegrad gültig?
Der Pflegegrad kann zeitlich befristet gültig sein. Nach Ablauf der Frist prüfen wir den Pflegegrad erneut. Spätere Gutachten können zu dem Schluss kommen, dass ein geringer Pflegegrad erforderlich ist oder sich eine höhere Einstufung ergibt, die mit höheren Leistungen verbunden ist. Eine erneute Begutachtung ist auch dann erforderlich, wenn Sie zuvor die Feststellung Ihres Pflegegrades angefochten oder einen höheren Pflegegrades beantragt haben.
Fazit:
Wenn Sie sich bei der Beantragung für einen Pflegegrad unsicher fühlen, scheuen Sie sich nicht, als Antragssteller/in um Hilfe zu bitten. Der Antrag bildet die Grundlage für den Erhalt von Zuschüssen zur finanziellen Unterstützung und Pflege. Neben Pflegestützpunkten, Ansprechpartnern einer Pflegeberatung oder Ihrer Pflegeversicherung nehmen wir auch Beratungen entgegen. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie!
Hilfe bei der ambulanten Pflege durch Sachleistungen
Folgende wichtige Informationen rund um die Pflegesachleistungen erfahren sie durch uns. Diese können Sie zur ambulanten Pflege bei ihrer Pflegekasse geltend machen.
Pflegesachleistung – Was ist das?
Anders als der Begriff „Sachleistungen“ vermuten lässt, handelt es sich bei Pflegesachleistungen nicht um Artikel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder andere Pflegehilfsmittel, sondern um Pflegeleistungen aus ambulanten Pflegediensten.
Nach der Definition des 11. Sozialgesetzbuchs (SGB XI, § 36) sind Pflegesachleistungen Pflegemaßnahmen in der häuslichen Pflege, die ein Pflegebedürftiger ab dem Pflegegrad 2 erhalten kann. Die monatlichen Kosten dieser geldwerten Pflegeleistungen in häuslicher Umgebung (im Gegensatz z. B. in einer Pflegeeinrichtung) werden von der Pflegekasse übernommen. Dazu gehören laut SGB:
körperbezogene Pflegemaßnahmen
pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Hilfe bei der Haushaltsführung / häusliche Pflegehilfe
Der Zweck ist es, mögliche Beeinträchtigungen der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit des Patienten zu korrigieren und eine Verschlechterung des Zustands des Patienten zu verhindern.
Pflegesachleistungen – Wer erhält sie?
Auch der Anspruch auf Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung ist gesetzlich geregelt. Die Zuordnung des Pflegegrades zu einem Pflegebedürftigen erfolgt durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, abgekürzt MD (ehemals Medizinischer Dienst der Krankenkassen, MDK).
Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige mit finanzieller Unterstützung durch die Pflegekasse und Pflegedienstleistungskosten bis zu einer bestimmten Höhe rechnen.
Personen mit Pflegegrad 1 können jedoch ein Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.
Pflegesachleistungen Tabelle
Der Betrag, den ein Pflegebedürftiger erhalten kann, ist nach dem Pflegegrad gestaffelt.
Pflegegrad |
Pflegesachleistungen / Monat |
Pflegegrad 1: |
0 Euro |
Pflegegrad 2: |
724 Euro |
Pflegegrad 3: |
1363 Euro |
Pflegegrad 4: |
1693 Euro |
Pflegegrad 5: |
2095 Euro |
Pflegesachleistungen – was zählt dazu?
Eine wichtige Frage für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist, welche Pflegeleistungen als Pflegesachleistungen gelten und somit von der Pflegeversicherung übernommen werden. Zu den Pflegesachleistungen zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten im Alltag:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Körperpflege wie Duschen, An- und Auskleiden)
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Betreuungsleistungen wie Spaziergänge)
- Hilfe bei der Haushaltsführung / hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Mahlzeiten zubereiten, Wohnung reinigen)
Viele der oben aufgeführten Pflegeleistungen sind Teil der Grundpflege. Ambulante Pflegedienste können in bestimmten Pflegesituationen zusätzliche Leistungen erbringen (Tages- oder Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege etc.). Zusätzlich kann bei der Pflegekasse die entsprechende finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Pflegesachleistungen sind festgelegte Beträge, die zur Bezahlung ambulanter Pflegedienste für professionell erbrachte Pflegeleistungen verwendet werden. Hier erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse die Abrechnung.
Pflegegeld hingegen wird Betroffenen als Geldleistung gezahlt, wenn die häusliche Pflege privat erbracht wird, etwa durch die Pflege eines Familienmitglieds, Nachbarn oder Freundes. Das Pflegegeld ist daher als finanzieller Ausgleich oder Anerkennung des Pflegeaufwandes gedacht. Die Pflegesachleistung ist wie das Pflegegeld an den Pflegegrad geknüpft und gilt ab dem Pflegegrad 2.
Pflegesachleistungen – Wer darf sie erbringen?
Pflegesachleistungen werden von zertifizierten Pflegefachkräften oder Pflegekräften (Einzelpersonen) erbracht, die von der Pflegeversicherung anerkannt und zugelassen sind. Als Leistungserbringer können Sie direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Grundlage hierfür ist in der Regel ein sogenannter Versorgungsvertrag, den die Pflegedienste mit der Pflege- oder Krankenversicherung abgeschlossen haben. In solchen Vereinbarungen verpflichten sich Anbieter ambulanter Versorgung zur Einhaltung bestimmter Standards (z. Qualität der Pflege, Dienstleistungen, Bereiche, in denen Pflegedienste tätig sind, etc.).
Was, wenn man Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen hat?
Nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen verfallen am Ende des Monats. Pflegebedürftige erhalten keine Pflegesachleistungen, wenn generell keine Leistung von anerkannten Pflegekräften bzw. einem ambulanten Pflegedienst erbrach werden. Darüber hinaus wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige und Bekannte ein Pflegegeld dem Pflegegrad entsprechend gezahlt.
Sollten Pflegebedürftige den Ihnen zustehenden Betrag der Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzen (z. B. weil Familienangehörige die Pflege übernehmen), wird für die häusliche Pflege anteilig Pflegegeld ausgezahlt.
Hier spricht man von Kombinationsleistungen / Kombinationspflege, da Pflegesachleistungen (Pflegeleistungen von einem ambulanten Pflegedienst) und Pflegegeld (Finanzielle Unterstützung für private Pflegepersonen z. B. pflegende Angehörige)miteinander kombiniert werden.
Sie haben auch das Recht umzuwandeln: Pflegesachleistungen können in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden. 40 % der Pflegesachleistungen werden gezielt für Hilfe im Haushalt oder Betreuung Pflegebedürftiger (z. B. Demenzkranke) eingesetzt. Auf diese Weise können Menschen, die weniger Pflege und viel mehr Unterstützung und Betreuung Zuhause benötigen, auch die Pflegesachleistungen bestmöglich nutzen und ihren Eigenanteil an Kosten solcher Dienstleistungen senken. Kombiniert mit dem monatlichen Entlastungsbetrag können damit zum Beispiel einige Stunden im Monat für Haushaltshilfen oder Pflegedienste finanziert werden.
Fazit:
Pflegesachleistungen sind eine wichtige Säule der Pflegesicherung in der ambulanten Pflege und stellen für viele pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung dar. Ambulante Pflegedienste können bestimmte Pflegeleistungen erbringen und rechnen diese direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie möchten auch Pflegesachleistungen für die Pflege erhalten? Anhand Ihrer individuellen Pflegesituation besprechen wir gemeinsam, wo Sie Hilfe benötigen und wie Sie Pflegesachleistungen am besten einsetzen. Wir freuen uns auf Sie!
So hilft ein Pflegetagebuch zum Pflegegrad
Ein Pflegetagebuch ist ein gutes Hilfsmittel für Angehörige pflegebedürftiger Menschen, um ihre Pflegesituation zu dokumentieren. Dies ist vor allem dann hilfreich, wenn Sie für einen Pflegebedürftigen einen Pflegegrad anerkannt haben wollen und hierfür ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt haben. Leistungen der Pflegekasse können Sie nur erhalten, wenn ein Pflegegrad anerkannt wurde. Nach Antragstellung erfolgt umgehend ein Termin zur Begutachtung durch einen Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK, Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder Medicproof (Medizinische Dienste der Privaten Krankenkassen). Bei dieser Auswertung hilft das Pflegetagebuch, die tatsächlichen Pflegekosten zu erfassen. Wenn Ihr Pflegetagebuch inhaltlich auf Ihr Beurteilungssystem und Ihren Pflegebericht abgestimmt ist, sind Sie optimal vorbereitet. Wir stellen Ihnen vor, wie Sie ein solches Pflegetagebuch richtig führen und was Sie beachten sollten.
Pflegetagebuch – Was ist es?
Wie der Name schon sagt, zeichnet das Pflegetagebuch Ihre Bemühungen auf, sich um Bedürftige zu kümmern. Ziel dieser Maßnahme ist es, MD- oder Medicproof-Bewerter in die Lage zu versetzen, den Pflegebedarf in verschiedenen Alltagssituationen realistisch darzustellen z.B. Welcher Zeitaufwand (z. B. „5 Minuten“), bei Verrichtung bestimmter Tätigkeiten (z. B. „Haare kämmen“, „Anziehen helfen“) entsteht. Denn Gutachter sind nur für einen Moment im Alltag der Pflegenden oder Pflegebedürftigen präsent und haben kein vollständiges Bild der Pflegesituation. Pflegetagebücher mögen auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber sie können Ihnen als gute Gedächtnisstütze für den oft emotional aufwühlenden Begutachtungstermin helfen. Vergessen Sie nicht, Details anzugeben. Von diesem Datum hängt letztlich ab, welcher Pflegebedarf den Gutachtern anerkannt wird und welche Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Pflegetagebuch – Woher bekomme ich eins?
Bei der Entscheidung, ein Pflegetagebuch in Vorbereitung auf eine Begutachtung zu erstellen, stellen sich häufig folgende Fragen: Wie erstelle ich ein Pflegetagebuch? Am einfachsten ist es, eine Tabelle zu erstellen oder eine Vorlage zu verwenden. Stellen Sie sicher, dass dies dem "Neuen Pflegetagebuch" entspricht. Das heißt, Pflegetätigkeiten sind auf das neue Bewertungssystem des Sozialgesetzbuches (SGB) ausgelegt. Diese neuen Standards wurden im Rahmen des sogenannten Pflegestärkungsgesetzes von 2017 eingeführt. Diese Kriterien berücksichtigen Hilfestellungen in allen Lebensbereichen.
Pflegetagebuch – Wie sieht es aus?
Betroffene, die zum ersten Mal ein Pflegetagebuch führen, haben oft keine Ahnung, wie sie ihre täglichen Pflegeeinträge gestalten sollen. Ein Pflegetagebuch ist jedoch sehr einfach zu gestalten. Zunächst einmal ist es wichtig, dass
- die Daten der/des Pflegebedürftigen aufgeführt sind,
- der Zeitraum über die Dauer der Dokumentation genannt ist und
- festgehalten wird, welche Personen das Pflegetagebuch führen.
Pflegetagebuch – wie führe ich es?
Wie fülle ich mein Pflegetagebuch richtig aus? Welche wichtigen Punkte sind zu beachten? Lassen Sie sich von solchen Fragen nicht verunsichern! Es ist wichtig, sich an den sechs Modulen zur Einschätzung der Selbständigkeit in unterschiedlichen Lebensbereichen zu orientieren. Hier sind drei Tipps für Ihr Pflegetagebuch.
- Jede Tätigkeit wird einem der sechs Module zugeordnet
- Ist Unterstützung bei einer Aktivität nötig, dokumentieren sie es. Wenn ja, notieren Sie zusätzlich, wie viel Hilfe benötigt wird. Hier unterscheidet man zwischen:
- selbstständig
- überwiegend selbstständig
- überwiegend unselbstständig und
- unselbstständig
- Schließlich können Sie die aufgewendete Zeit hinzufügen. Denn es können auch wichtige Informationen sein, damit der Gutachter die Situation richtig einschätzen kann.
Mit ein wenig Übung wird Ihnen dies schon bald gut gelingen und keine Schwierigkeiten mehr bereiten.
Beispiel einer konkreten Pflegesituation: Frau Müller pflegt ihren Mann. Sie hilft ihm beim Aufstehen, unterstützt ihn beim Gang ins Bad, hilft beim Zähneputzen, Waschen und Ankleiden. Danach bereitet sie ihm die Mahlzeiten des Tages her.
Frau Müller dokumentiert im Pflegetagebuch:
Montag, 26.09. 2022, 7.50 Uhr
Modul 1: Mobilität
- Aufstehen: überwiegend unselbstständig, mit Hilfe, 3 Minuten
- Fortbewegen: überwiegend unselbstständig, 6 Minuten
Modul 4: Selbstversorgung
- Körperpflege im Bereich des Kopfes: überwiegend unselbstständig, 19 Minuten
- Waschen des vorderen Oberkörpers: überwiegend unselbstständig, 4 Minuten
- An- und Auskleiden des Oberkörpers: überwiegend unselbstständig, 5 Minuten
- An- und Auskleiden des Unterkörpers: überwiegend unselbstständig, 5 Minuten
Pflegetagebuch – Wie lange muss es geführt werden?
Idealerweise sollte ein Pflegetagebuch geführt werden, bis alle besonderen Begebenheiten oder Situationen im Pflegealltag erfasst werden können. Ein Zeitraum von einer Woche kann ausreichen, ein längerer Zeitraum kann sinnvoll sein. Beispielsweise erfordern bestimmte wiederkehrende Termine (wie Arztbesuche) viel Aufwand und solche Aufgaben werden nicht wöchentlich durchgeführt.
Fazit:
Ein Pflegetagebuch zu schreiben kann zunächst sehr zeitaufwändig erscheinen, aber mit etwas Routine geht es auch anders und wird einfacher. Diese Dokumentation des Hilfebedarfs ist für Pflegebedürftige wichtig und wertvoll, um eine Einstufung des ihnen zuteil gewordenen Pflegegrades zu erhalten. Brauchen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne!
Pflegevertrag – Was muss man beachten?
Wenn Sie sich bereits mit Pflegediensten und -einrichtungen auskennen und sich für Ihren Favoriten entschieden haben, ist der nächste Schritt der Abschluss eines Pflegevertrags. Dieser Artikel erklärt, was das ist und welche Vereinbarung enthalten sein sollten.
Pflegevertrag – Was ist es?
Ein Pflegevertrag ist ein mehrseitiges Dokument, das zwischen einem Pflegedienstleister, und der/dem Pflegebedürftigen als Versicherter/m bei der Pflegekasse geschlossen wird. Er fasst alle Vereinbarungen zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung bzw. dem Pflegedienst zusammen. Mit der Unterzeichnung bestätigen beide Vertragsparteien, dass sie vertragsgemäß zusammenarbeiten, um Bedürftigen die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.
Was ist bei den Inhalten des Pflegevertrags zu beachten?
Wer sich mit einem Pflegevertrag oder einer Pflegevereinbarung nicht auskennt, ist oft überfordert von der Vielzahl der in Verträgen enthaltenen Begriffe und Erläuterungen. Es gibt einen übersichtlichen Überblick über die wichtigsten Eckdaten zu Pflegeverträgen mit ambulanten Pflegediensten. Wir helfen Ihnen, und zeigen worauf Sie achten müssen.
Da es sich um ein verbindliches Dokument handelt, sind zunächst einige Formalitäten zu erledigen:
- Vertragspartner: Der Vertrag muss die Namen beider Vertragsparteien inklusive Anschrift enthalten. Das heißt, Pflegedienste einerseits und Pflegebedürftige andererseits. Wenn Sie das Dokument nicht persönlich unterschreiben können, kann Ihr gesetzlicher Vertreter oder Angehöriger dies als bevollmächtigter Vertreter tun (dies muss jedoch ausdrücklich angegeben werden).
- Vertragslaufzeit: Ein Pflegevertrag gibt an, wann der Vertrag in Kraft tritt und für wie lange. Eine Vertragsdauer wird häufig nicht vereinbart. Der Vertrag wird durch eine Kündigung beendet.
- Anlagen: Da sich Pflegeverträge auf ein breites Spektrum von Pflegeleistungen beziehen, gibt es oft Anhänge und Ergänzungen, die Bestandteil des Vertrages sind. Wo solche Hinweise gemacht werden, sollten diese auch zur Verfügung gestellt werden, um sie eingehend zu prüfen. (hierzu können z. B. eine detaillierte Leistungsbeschreibung, eine Entgeltverzeichnis, Einwilligung zur Weitergabe von Daten, beispielsweise an behandelnde Ärzte etc.).
- Aushändigung des Vertrags: Hier erhalten beide Vertragspartner eine unterschriebene Ausfertigung des Vertrages einschließlich aller Anlagen und Zusatzvereinbarungen.
Achten sie auch darauf, dass es sich um einen nach § 72 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) zugelassenen Pflegedienst handelt. Nur dann kommen Pflegeleistungen in Betracht, die über die Kosten tragende Pflegekasse abgerechnet werden können. Darüber hinaus sollte vorab mindestens ein ausführliches Gespräch und Kennenlernen stattfinden, bei dem auch die anfallenden Betreuungskosten besprochen werden sollten.
Im zweiten persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen unsere Arbeitsweise genau und stellen unsere Kostenstruktur transparent dar. Sollte bereits ein Pflegegrad vorliegen, können wir Ihnen genau sagen, wie hoch der zu Leistende eigen Anteil ist, sofern die Kosten von der Pflegeversicherung nicht komplett übernommen wurden.
Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Pflegevertrag zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie den Bedürftigen die bestmögliche Pflege bieten und dass die Pflegedienste Ihren Anforderungen entsprechen. Wenn Sie danach Fragen haben, stehen Ihnen unsere Vertreter gerne zur Verfügung.
Diese Checkliste hilft bei der Prüfung des Vertrags zur Pflege:
- Formalien: Wurden die oben beschriebenen Formalien eingehalten?
- Leistungsbeschreibungen: Wurden die vom Pflegedienst zu erbringenden Leistungen genau beschrieben? Die Benennung der Aufgabe reicht nicht aus.
- Erreichbarkeit: Wurde festgehalten, wen sie zum Klärungsbedarf zu welcher Zeit erreichen können? Sinnvoll ist es, wenn im Vertrag eine Rufbereitschaft festgeschrieben ist, damit im Notfall 24 Stunden am Tag jemand erreichbar ist. Die Kosten für solche Einsätze sollten im Vertrag festgehalten werden.
- Leistungserbringung: Der Vertrag enthält auch Informationen darüber, wer Pflegeleistungen im Rahmen des Pflegedienstes erbringt und ob Kooperationspartner für die Durchführung der Arbeiten herangezogen werden können.
- Pflegedokumentation: Eine Pflegedokumentation sollte jederzeit verfügbar sein, jederzeit einsehbar sein und dokumentieren, welche Leistungen von wem und in welchem Umfang erbracht wurden, und in der Wohnung der versicherten Person verfügbar sein.
- Leistungsnachweise: Die Pflegedokumentation bildet die Grundlage für Leistungsnachweise, die Pflegedienste regelmäßig (z. B. monatlich) erstellen. Der Empfänger der Dienstleistung prüft und unterzeichnet sie dann. Erst dann kann der Pflegedienst auf Grundlage dieses Dokuments mit der Pflegekasse abrechnen. Eine Kopie des Leistungsnachweises erhalten sie anschließend.
- Kosten: Kostentabellen zeigen Ihnen transparent, welche Leistungen wie abgerechnet werden. Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Investitionskosten (z. B. Büromieten) sind nicht zulässig. Nur Kosten, die tatsächlich steigen, können zugeordnet werden.
- Abrechnung: Der Vertrag bietet einen transparenten Überblick darüber, wie die Dienste abgerechnet werden. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt beispielsweise direkt über eine Einzugsermächtigung oder Rechnung. Rechnungsdaten und Zahlungsbedingungen werden ebenfalls im Vertrag festgelegt.
- Datenschutz und Schweigepflicht: Zu beachten ist auch, dass der Pflegedienst und alle Fachkräfte im Vertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und besondere Datenschutzbestimmungen festgelegt sind. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Ärzte oder behandelnde Fachkräfte ist nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung möglich. Zu diesem Zweck müssen Sie im Falle Ihrer Einwilligung eine gesonderte Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung unterzeichnen.
- Haftung: Ist im Vertrag vermerkt, dass der Pflegedienst in ausreichender Höhe versichert ist und für welche Schäden er haftet?
- Regelung für Notfälle: Im besten Fall beschreibt der Vertrag auch, was im Notfall zu tun ist. Eine mögliche Lösung ist, dass die zuvor übergebenen Wohnungsschlüssel verwendet werden können oder eine Kontaktperson im Notfall informiert wird.
- Wohnungsschlüssel: Liegen dem Pflegedienst die Schlüssel zu Ihrer Wohnung vor, wird ihnen ein Schlüsselübergabeschein beigelegt, aus dem hervorgeht, welche Schlüssel wann übergeben wurden.
- Beschwerdemanagement: Ein weiterer Vertragsbestandteil bezieht sich auf das Beschwerdemanagement für Pflegedienste und kann aufzeigen, wie sich der Vertragspartner im Beschwerdefall verhalten wird.
- Kündigung: Als Pflegebedürftiger haben Sie das Recht, Ihren Pflegevertrag jederzeit fristlos zu kündigen. Umgekehrt müssen Pflegedienste eine 14-tägige Frist zur Kündigung von Pflegeverträgen einhalten.
Ein Betreuungsvertrag wird vom Versicherungsnehmer (der pflegebedürftigen Person) unterzeichnet oder von der gesetzlichen Betreuungsperson übernommen. Rechtsanwälte regeln, wann eine pflegebedürftige Person durch einen Bevollmächtigten vertreten werden darf.
Wichtig zu wissen: Sie haben das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder Angabe von Gründen zu kündigen, auch wenn der Vertrag andere Bedingungen enthält. Pflegedienste hingegen müssen eine Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen einhalten. So haben Sie Zeit, sich nach neuen Pflegediensten umzusehen.
Ein Wartungsvertrag muss schriftlich mit folgenden Daten gekündigt werden:
- Vertragspartner (also Pflegedienst und Kunde/Kundin) und deren Anschrift
- Vertragsnummer des Pflegevertrags
- Zeitpunkt, ab wann die Kündigung in Kraft tritt
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
- Name und Unterschrift
Sie sind mit der Pflegeleistung unzufrieden? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes Gespräch zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Fazit:
Ein Pflegevertrag ist ein wichtiges Dokument, das sorgfältig geprüft werden muss. Fühlen Sie sich frei, Fragen zu stellen, sollte etwas unklar sein. Letztlich sind Verträge der Eckpfeiler der Zusammenarbeit mit Pflegediensten. Stellen Sie später fest, dass Sie mit Ihrem Pflegedienstleister nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, den Pflegevertrag fristlos zu kündigen. Haben sie weitere Fragen? Sie können sich jederzeit mit uns in Verbindung setzten!
Tipps und Hinweise zur Vorsorgevollmacht
Wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, sind Sie mit einer Vorsorgevollmacht ausreichenden abgesichert. Rechtsangelegenheiten können mit Hilfe einer Vollmacht einer Vertrauensperson geregelt werden. Nachfolgend finden Sie Informationen zur Erstellung einer Vollmacht und die zu beachtenden Regeln.
Vorsorgevollmacht – was ist das?
Eine Vorsorgevollmacht ist wie ein Vertrag zwischen Ihnen und einer Vertrauensperson (Bevollmächtigter). Diese Vollmacht wirkt vorsorglich und gilt, wenn ein Volljähriger wegen einer Krankheit oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung pflegebedürftig ist, die die Offenlegung bestimmter Angelegenheiten ausschließt. Eine Vorsorgevollmacht gibt einer von Ihnen benannten Person (normalerweise ein Familienmitglied oder eine Person Ihres Vertrauens) das Recht, in Ihrem Namen zu handeln. Die vertretungsberechtigte Person tritt als Ihr Bevollmächtigter auf, daher empfiehlt Ihnen das Bundesministerium der Justiz, eine Person zu wählen, zu dem Sie absolutes Vertrauen haben. Damit die Vollmacht gültig ist, müssen die Voraussetzungen Ihrer Geschäftsfähigkeit (Volljährigkeit) erfüllt sein.
Vorsorgevollmacht – wie sieht sie aus?
Ein Vollmachtsformular finden Sie beim Bundesministerium der Justiz. Zunächst müssen Sie Ihre persönlichen Daten schriftlich eingeben. Als nächstes müssen Sie den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse usw. der bevollmächtigten Person angeben. Die Vollmacht ist in verschiedene Bereiche unterteilt. ZB. können sie entscheiden, ob Ihre Vertrauensperson über weitere Maßnahmen bezüglich Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge bzw. Grundstücksgeschäfte bestimmen darf.
Zuletzt müssen Sie als Vollmachtgeber und Ihrer Person des Vertrauens (Vollmachtnehmer) eine Vorsorgevollmacht mit Datum, Ort und Unterschrift erteilen. Diese muss nur notariell beglaubigt werden, wenn ein Grundstücksgeschäft oder eine gesellschaftsrechtliche Verfügung erlassen werden soll. Eine Beurkundung beweist allerdings die Echtheit des Formulars. Bei der Beurkundung eines Notars sind zusätzliche Gebühren zu berücksichtigen. Auch Betreuungsbehörden der Stadtverwaltung können Vollmachten beglaubigen. Damit die Vorsorgevollmacht im Notfall zugänglich ist, muss diese im Original im Besitz der bevollmächtigten Person sein. Sie können Ihre Vollmacht auch im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Dafür gibt es eine kleine Gebühr, aber im Notfall kann das Vormundschaftsgericht Ihre Vollmacht über das Vorsorgeregister einsehen.
Wer entscheidet wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben?
Liegt keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vor, wird eine Betreuungsperson vom Betreuungsgericht bestellt. Das Gericht prüft auch, welche Angelegenheiten dem rechtlichen Betreuer zugeordnet werden. Ausgewählte Betreuer versuchen, den Patientenwünschen nachzukommen. Dies ermöglicht den Patienten, so weit wie möglich am öffentlichen Leben und am Rechtsverkehr teilzunehmen.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – was ist der Unterschied?
Die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind verschiedene Möglichkeiten, die gerichtliche Bestellung eines fremden Betreuers zu vermeiden. Diese Dokumente unterscheiden sich jedoch wie folgt:
- Betreuungsverfügung: Betreuungsverfügungen erlauben es Ihnen, ein oder mehrere Person als Betreuer vorzuschlagen und festzulegen bzw. wer auf keinen Fall als Betreuer tätig sein soll. Dies wird dann von Betreuungsgerichten und Betreuungsbehörden geprüft. Wenn Sie also einen Betreuer vorschlagen und eine gerichtliche Überprüfung Ihrer Wahl wünschen, müssen Sie eine Betreuungsverfügung hinterlassen.
- Vorsorgevollmacht: Innerhalb der Vorsorgevollmacht wird eine Person gewählt, welche in bestimmten Angelegenheiten für Sie Entscheidungen treffen kann. Eine bevollmächtigte Person hat eine andere Rechtsstellung als der Betreuer. Die Rechte bevollmächtigter Personen sind in Vorsorgevollmacht genau definiert.
- Patientenverfügung: Eine Patientenverfügung ist eine Erklärung darüber, welche medizinischen Maßnahmen von Ärzten ergriffen werden sollen, wenn eine Einwilligungsunfähigkeit besteht.
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