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PFLEGEGRAD

 

PFLEGEGRAD

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Wie entlastet man pflegende Angehörige?


Für viele ältere Menschen ist der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ein undenkbarer  Schritt. Im eigenen Zuhause zu leben ist ein Komfort, den viele nicht vermissen wollen. Die Eltern oder Großeltern in einer Pflege Einrichtung betreuen zu lassen, ist für viele Familienmitglieder nur schwer vorstellbar. Daher entscheiden sich viele Menschen dafür, ihre Angehörigen zuhause zu pflegen. Schnell zeigt sich jedoch, dass dies zu einer echten Herausforderung werden kann. Um dieser möglichen Überforderung vorzubeugen, ist es ratsam, sich über alle Möglichkeiten der Entlastung zu informieren.

Wie können sie sich als pflegende Angehörige entlasten?


Für pflegende Angehörige und häusliche Pflege gibt es in Deutschland eine genaue Definition. Ein Anspruch auf Leistung von der Pflegeversicherung besteht nur, wenn bestimmte  Voraussetzungen erfüllt sind. So gelten als pflegende Angehörige z.B.: Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel, Onkel und Tante. Es können allerdings auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn zu pflegenden Angehörigen zählen, wenn sie sich intensiv um eine pflegebedürftige Person kümmern. Vor allem sind Art und Umfang der Pflege für die Definition entscheidend, welche eine Person übernimmt. Hierbei gelten folgende Punkte: die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben. Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche und erfolgt im häuslichen Umfeld. Des Weiteren darf sie nicht gewerbsmäßig sein, es erfolgt demnach keine Bezahlung für die Pflege.

Entstehende Belastungen bei der Pflege!


Natürlich ist die Pflege von Angehörigen eine zusätzliche Belastung für die pflegenden Personen. Jeder kennt den Alltagsstress und die Aufgaben, die sich zuhause für uns und unsere Familie häufen. Hinzu kommen nun die weiteren zahlreichen Aufgaben die für pflegebedürftige Menschen nötig sind, wie z.B. Arzttermine koordinieren, Behördenangelegenheiten, Finanzverwaltung,…usw.. Der Pflegende führt im Grunde zwei Haushalte, was eine große körperliche und oft auch psychische Belastung dar stellen kann. Dem pflegenden Angehörigen wird es oft nicht bewusst, wie im Laufe der Zeit der Pflegebedarf des Angehörigen steigt. Die Gesundheit des zu Pflegenden wird oftmals gefährdet, wenn den Angehörigen die schleichende Überlastung nicht bewusst wird. Für einen pflegenden Angehörigen ist es daher wichtig, auf sich selbst und seine Gesundheit zu achten. Oft bahnt sich eine Überbelastung der Angehörigen schon im Vorfeld an. Deutliche Warnsignale können u.a. Kopfschmerzen, Herz-Kreislauf, Schlafstörungen, Probleme mit Konzentration, Erinnerung, Verspannungen, Stimmungsschwankungen, vermehrter Medikamentenkonsum oder Gewichtsschwankungen sein. Bemerken sie eines der Symptome, sollten sie sich umgehend an einen Arzt wenden. Ziel ist es, eine Überbelastung gar nicht erst entstehen zu lassen.

Welche Angebote gibt es zur Entlastung?


Sowohl Beratungsstellen als auch zahlreiche Pflegedienste informieren kostenfrei darüber, welche Angebote es zur Entlastung gibt. Für welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten? Welche weiteren Möglichen zur Unterstützung der häuslichen Pflege kommen in Frage?

Welche Leistungen zur Entlastung gibt es?


Entlastungshilfen spielen eine wichtige Rolle bei der Entlastung pflegender Angehöriger. Als finanzielle Unterstützung bekommt man bis zu 125 Euro pro Monat soweit der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 1 hat.

Der Betrag wird nach dem Prinzip der Kostenerstattung bezahlt. Nur tatsächlich entstandene Kosten sind erstattungsfähig. Der Nachweis erfolgt per Quittung oder Rechnung. Werden Entlastungsleistungen nicht abgerufen, können diese im Folgemonat beziehungsweise ins Folgejahr übertragen werden. Nicht abgerufene Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr verfallen spätestens am 30. Juni des Folgejahres.

Selbst bei noch geringem Pflegebedarf sollten pflegende Angehörige professionelle Unterstützung bei der Pflege in Anspruch nehmen. Hierzu sollten Entlastungsleistungen systematisch genutzt werden. Pflegende Angehörige können so von Anfang einer Überbelastung vorbeugen.

Die sogenannte Verhinderungspflege ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Entlastung. Kann die Pflege nicht selbst übernommen werden, zum Beispiel weil sie Urlaub haben oder erkranken, so kann eine professionelle Vertretung einspringen.

Wer kann bei der Senioren-Betreuung  im eigenen Zuhause entlasten?


Hierfür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Sowohl weitere Familienangehörige als auch gemeinnützige Vereine und Pflegedienste können bei der Pflege und den Aufgaben im Haushalt unterstützen. Besonders viel Unterstützung können professionelle Pflegedienste den pflegenden Angehörigen bieten. Von der Grundpflege bis zur Haushalts- und Einkaufshilfe wird die Senioren Betreuung mit vielen Leistungen aus einer Hand angeboten. Hierbei ist von entscheidenden Vorteil: Sollte kurzfristig eine umfangreiche Betreuung und Pflegeleistung benötigt werden, kann der Pflegedienst flexibel unterstützen, etwa mit einer Verhinderungs- oder Tagespflege.

Wie erfolgt die Finanzierung der Entlastung pflegender Angehöriger?


Für viele Pflegeleistungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten. Dies ist bereits eine große Entlastung für die Pflegenden. Der Pflegegrad des pflegenden Angehörigen bestimmt maßgeblich die Art und den Umfang der Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Die Leistung des Kostenträgers steigt mit dem Pflegegrad bzw. Pflegebedarf.

Die Finanzierung über Entlastungsleistungen empfiehlt sich besonders bei niederschwelligen Leistungen zur Seniorenbetreuung. Ab Pflegegrad 1 können diese Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Dies gilt auch für die Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie Tages-und Nachtpflege zur Verfügung. Auch hier nimmt mit steigendem Pflegegrad der jeweilige Leistungsumfang zu.

Fazit:


Frühzeitig sollten sich pflegende Angehörige über Optionen zu ihrer Entlastung informieren. Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 1 anfallender Kosten. Um einer Überlastung vorzubeugen, sollten entsprechende Möglichkeiten konsequent genutzt werden. Gut aufgestellte professionelle Pflegedienste bieten eine individuelle Beratung und umfassende Entlastung an.

Entlastungsbetrag
Wie geht man die Pflege von Angehörigen richtig an?
Pflegebegutachtung (MDK)
Patientenverfügung
Pflegeberatung
Wie findet man einen Pflegedienst?
Was sollte man bei einem Pflegefall tun?
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